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IHK Trier


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Recht und Steuern

Guter Rat muss nicht teuer sein

Guter Rat muss nicht teuer sein

Die IHK erledigt im öffentlichen Auftrag nicht nur ihre Dienstleistungsfunktion gegenüber den Unternehmen sondern auch eine Fülle elementarer wirtschaftlicher Aufgaben, die sonst der Staat wahrnehmen müsste. Vor allem im Wirtschaftsrecht hält sie ein Leistungsportfolio vor, von dem nicht nur der Staat, sondern auch die gewerblichen Unternehmen in der Region zu günstigen Kosten nachhaltig profitieren.

Im Rahmen der Gesamtinteressenvertretung ist die IHK Ansprechpartner der Politik auf Landes-, Bundes- sowie europäischer Ebene und durch Anhörungen und Stellungnahmen als Anwalt der Unternehmen an der wirtschafts- und rechtspolitischen Meinungsbildung unmittelbar beteiligt. Auch auf Kommunalebene erhebt die IHK auf gesetzlicher Grundlage ihre Stimme, etwa zur örtlichen Gewerbesteuerpolitik.

Auf gesetzlicher Grundlage wird die IHK in praktisch allen Wirtschaftsbereichen tätig, was nicht nur der Wirtschaft insgesamt, sondern auch im Einzelfall dem Unternehmen nutzt: Von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige leisten beispielsweise durch ihre Gutachten wertvolle Arbeit bei Gerichtsverfahren, aber auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten und Bewertungsfragen. Die IHK überwacht die Einhaltung der Wettbewerbsregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und kann bei Regelverstößen Abmahnungen aussprechen und Klage erheben. Ferner gibt es eine Einigungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten.

Die IHK ist fortlaufend für Gerichte und Behörden als Gutachter in Einzelfällen tätig, etwa im Vorfeld der Aufnahme einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Tätigkeit. Sie wirkt an der Führung des Handelsregisters mit. Auf Anforderung werden Gutachten über Handelsbräuche und Verkehrssitten, über die Verkehrsdurchsetzung von Marken und Handelsgepflogenheiten erstattet.

Im Bereich der Rechtspflege trägt die IHK dafür Sorge, dass in Rechtsstreitigkeiten mit Wirtschaftsbezug wirtschaftlicher Sachverstand bei der Entscheidungsfindung Eingang findet. Sie unterhält in Kooperation mit der IHK Koblenz und der Rechtsanwaltskammer Koblenz eine Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten und eine Einigungsstelle bei Streitigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis. Außerdem schlägt sie Unternehmer zur Berufung als ehrenamtliche Finanz- und Handelsrichter vor.

Ihrem Förderauftrag entsprechend kümmert sich die IHK bei der Betreuung der Unternehmen auch auf rechtlichem Gebiet um die Anliegen ihrer Kunden. Die IHK berät und hilft, sei es im persönlichen Gespräch, im Rahmen von Telefonauskünften, durch schriftliche Stellungnahmen oder Merkblätter, Broschüren oder sonstige Publikationen zu praktisch allen Rechtsfragen, die für den Unternehmer von Belang sind. Sie informiert natürlich auch über gesetzliche Neuregelungen.

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