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IHK Trier


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  • 01.07.2012

    Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

    Neues Gesetz garantiert Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit

  • Foto: Heike Düpre
    Weiterbildung

    Heike Düpre

    Tel.: 0651 9777-753
    Fax: 0651 9777-705
    duepre@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.07.2012 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Viele Deutsche, nach Deutschland Zugewanderte und Ausländer haben in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden. Bisher konnten sie diese Qualifikationen hier aber oft nicht optimal verwerten, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe fehlten.

Ein neues Gesetz mit dem „komplizierten“ Titel „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) soll die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse künftig vereinfachen. Das Gesetz gilt für Berufe, für die der Abschluss in Deutschland bundesstaatlich geregelt ist – beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Handwerksmeister und rund 350 reglementierte Ausbildungsberufe.

Das neue „Anerkennungsgesetz“ ist seit dem 1. April 2012 in Kraft. Damit hat jeder, der einen im Ausland staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben hat, einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss. Dazu muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gestellt werden.

Die Industrie- und Handelskammern haben sich hinsichtlich der Berufe, die in ihre Zuständigkeitsbereiche fallen, zur Prüfung und Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse auf die Errichtung einer zentralen Stelle, der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg verständigt.

Das neue Gesetz hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen, allen voran:

WELCHEN NUTZEN BIETET DIE GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG?
Die Bewertung der beruflichen Qualifikationen bietet eine Reihe von Vorteilen:
  • Durch die Neuregelung wird erreicht, dass künftig für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung stehen.
  • Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in Händen, das bescheinigt, wie hoch die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ist.
  • Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche.
  • Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem Inhaber des deutschen Referenzabschlusses.
  • Werden durch die Gleichwertigkeits-prüfung wesentliche Unterschiede zu dem deutschen Abschluss festgestellt, erhält der Antragsteller eine detaillierte Auflistung der vorhandenen und fehlenden Qualifikationen. Diese Auflistung versetzt ihn in die Lage, gezielt diejenigen Weiterbildungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, die zum Erreichen der Gleichwertigkeit führen.

WIE LÄUFT DAS ANTRAGSVERFAHREN AB?
Anträge können bei der IHK FOSA, Ulmenstraße 52g, 90443 Nürnberg, gestellt werden. In die Zuständigkeit der IHK FOSA fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Dazu gehören auch die Sachkundenachweise nach Gewerbeordnung für Versicherungsvermittler und künftig auch für Finanzanlagenvermittler (ab dem 01. November 2012).

Die für die Antragstellung notwendigen Formulare, eine Checkliste über erforderliche Nachweise sowie weiterführende Informationen stehen im Internet unter www.ihk-trier.de / Geschäftsbereich Ausbildung / Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zum Download bereit. Die Gebühren für die Bearbeitung eines Antrages auf Gleichwertigkeitsprüfung liegen derzeit zwischen 100 Euro und 600 Euro und orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren.

WELCHE ROLLE NEHMEN DIE ÖRTLICHEN IHKS IN DEM VERFAHREN EIN?
Die Frage, ob ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung sinnvoll ist oder nicht, hängt vom persönlichen Werdegang und den beruflichen Zielen des jeweiligen Interessenten ab. Empfehlenswert ist daher eine vorherige Erstberatung, die bei den örtlichen IHKs eingeholt werden kann. Hier erhalten Interessenten grundlegende Informationen über Möglichkeiten und Grenzen des Verfahrens, Hilfestellung bei der Suche nach dem deutschen Referenzberuf oder dem Ausfüllen der Antragsformulare sowie eine Beratung über Alternativmöglichkeiten (zum Beispiel spezielle Gesetzesregelungen oder IHK-Externenprüfung).

WAS GILT FÜR AKADEMIKER?
Die IHKs sind grundsätzlich nur für berufliche Bildungsabschlüsse aus der dualen Aus- und Weiterbildung, nicht aber für akademische Abschlüsse jeglicher Art zuständig. Für bestimmte so genannte reglementierte Berufe von Akademikern, die durch das BQFG geregelt werden, kann man sich über die zuständige Stelle auf der Internetseite www.anabin.de informieren.

Für sonstige akademische, nicht berufsspezifische Hochschulabschlüsse wie zum Beispiel Volks- und Betriebswirte wird es nach wie vor kein gesondert geregeltes Anerkennungsverfahren geben. Hier gibt es die Möglichkeit, über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB, www.kmk.org/zab) eine Bewertung des ausländischen akademischen Abschlusses zu beantragen. Dieser Service erfolgt allerdings auf freiwilliger Basis und führt nicht zu einem öffentlich-rechtlichen Bescheid, aber zu einer individuellen Zeugnisbewertung. Diese kann hilfreich sein, um bei einem deutschen Arbeitgeber eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können.

WIE SIEHT ES MIT LANDESRECHTLICHEN REGELUNGEN AUS?
Die Bundesländer sind gefordert, in Ergänzung zu dem Bundesgesetz BQFG, das nach Einschätzung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer (CDU), rund 300 000 Menschen direkt zugute kommt, entsprechende gesetzliche Regelungen für die Berufe in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zu schaffen. Sonst bestehe die Gefahr, dass beispielsweise Lehrer, Ingenieure oder Erzieher mit einem im Ausland erworbenen entsprechenden Abschluss weiterhin keine adäquate Beschäftigungsmöglichkeit in Deutschland finden.

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