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IHK Trier


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02.03.2018

Fitter Nachwuchs für die Digitalisierung


Dieser Text ist vom 02.03.2018 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Im Sommer startet der neue Ausbildungsberuf „Kaufmann im E-Commerce“

Die Digitalisierung macht auch vor den regionalen Unternehmen nicht Halt: Immer mehr Prozesse in und zwischen Betrieben laufen digital ab. Auch an den Schnittstellen zum privaten Endkunden kommen immer häufiger digitale Lösungen zum Einsatz. Fast die Hälfte der bundesweit auf diese Weise aktiven Unternehmen beklagt laut der Konjunkturumfrage des Handelsverbands Deutschland vom Sommer 2017 jedoch, dass das fehlende Know-how der eigenen Mitarbeiter langfristig einem weiteren Wachstum im Wege stehen wird.

Abhilfe bietet der neue Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im E-Commerce“, den die IHK-Organisation gemeinsam mit Fachverbänden und Unternehmensvertretern entwickelt hat. Er eignet sich in erster Linie für den Handel, kann aber auch für Logistikdienstleister, die Tourismuswirtschaft sowie allgemein Dienstleistungsanbieter oder Hersteller, die ihre Angebote online vertreiben, interessant sein.

Die Ausbildungsverordnung für den neuen Beruf ist am 18. Dezember 2017 im Bundesanzeiger erschienen. Damit steht nun endgültig fest: Die ersten Auszubildenden können am 1. August 2018 starten.  

Was zeichnet den neuen Beruf aus?
Katharina Weinert vom Handelsverband Deutschland e.V., die als Sachverständige und Federführerin der Arbeitgeberseite den Verordnungsprozess komplett begleitet hat, erklärt: „Kaufleute im E-Commerce wählen Vertriebskanäle aus und setzen diese ein. Sie analysieren das Verhalten der Nutzer, kooperieren mit Dienstleistern und sind mit rechtlichen Regelungen wie Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Datenschutz vertraut. Daneben organisieren sie die Beschaffung und das Einstellen von Produktdaten in kundenfreundlicher Form. Sie legen Angebotsregeln fest, wählen Bezahlsysteme aus. Die künftigen Fachkräfte erlernen die Planung, Durchführung und Auswertung von Projekten.“ Zusätzliche Schwerpunkte seien die Kundenkommunikation über unterschiedliche Kanäle, die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Online-Marketings sowie die Anbahnung und Abwicklung von Online-Waren- und Dienstleistungsverträgen. Hinzu komme der Umgang mit englischsprachigen Informationen.
Diese Kompetenzen erwerben die Auszubildenden über drei Jahre sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule.

Schulstandort in der Region Trier?
Von besonderer Bedeutung für die regionalen Unternehmen ist die Frage nach möglichen Schulstandorten, idealerweise vor Ort in der Region. Welche Kriterien für die Festlegung von Schulstandorten für neue Berufsbilder gelten, weiß Ralf Britten von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier: „Die Entscheidung ist letztlich von der Anzahl der Verträge und der räumlichen Verteilung der aktiven Ausbildungsbetriebe abhängig.“ Folglich müsse es das Ziel sein, dass schon mit Beginn des Ausbildungsjahres 2018 möglichst viele Ausbildungsverträge in der Region vorliegen. Eine endgültige Entscheidung stehe aufgrund des frühen Zeitpunkts im Einführungsprozess noch nicht fest.
Über die jeweils aktuelle Zahl an neuen Ausbildungsverträgen wird die IHK Trier die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auf dem Laufenden halten, nächster Stichtag ist der 15. März 2018.

Welches Unternehmen darf ausbilden?

Wer seine Nachwuchskräfte als „Kaufmann/-frau im E-Commerce“ ausbilden möchte, muss die durch die Ausbildungsverordnung definierten Mindestinhalte im Betrieb vermitteln können. Kann dies nicht vollständig gewährleistet werden, könnte durch Kooperation mit einem anderen Unternehmen Abhilfe geschaffen werden. Darüber hinaus bedarf es eines verantwortlichen Ausbilders, der eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis im Bereich E-Commerce nachweisen kann. Ergänzt werden muss das Kompetenzprofil des Ausbilders durch den Nachweis der arbeits- und berufspädagogischen Eignung (Ausbilderprüfung). Falls diese bei Ausbildungsbeginn noch nicht vorliegt, kann sie nach vorheriger Absprache mit der IHK innerhalb maximal eines Jahres nachgeholt werden.

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