Merkblätter zum Firmen- und Gesellschaftsrecht
Die IHK berät bei der Wahl der Unternehmensbezeichnung und der Firma.
Dabei bietet sie umfangreiche Firmenrecherchen an. So kann
sichergestellt werden, dass der gewählte Name nicht nur firmen-,
sondern auch wettbewerbsrechtlich gesichert ist.
Die IHK nimmt zu den Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister gutachtlich Stellung. Sie erhält über alle Handelsregistereintragungen eine Benachrichtigung und kann deshalb Auskünfte über die Eintragungen erteilen und für ihre Mitglieder Handelsregisterbescheinigungen ausstellen, die vor allem bei der Geschäftsanbahnung häufig verlangt werden.
Mit den rechts abrufbaren Merkblättern will die IHK Tipps und Hilfestellungen geben.
Die vorgeschriebenen Angaben auf Geschäftsbriefen für die einzelnen Rechtsformen
finden Sie in nachfolgenden Muster-Geschäftsbriefbogen:
AG
Einzelfirma
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
GmbH
GmbH & Co. KG
KG
KGT (Kleingewerbetreibender)
OHG
UG (haftungsbeschränkt)
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Zweigstelle einer Limited
Die IHK nimmt zu den Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister gutachtlich Stellung. Sie erhält über alle Handelsregistereintragungen eine Benachrichtigung und kann deshalb Auskünfte über die Eintragungen erteilen und für ihre Mitglieder Handelsregisterbescheinigungen ausstellen, die vor allem bei der Geschäftsanbahnung häufig verlangt werden.
Mit den rechts abrufbaren Merkblättern will die IHK Tipps und Hilfestellungen geben.
Die vorgeschriebenen Angaben auf Geschäftsbriefen für die einzelnen Rechtsformen
finden Sie in nachfolgenden Muster-Geschäftsbriefbogen:
AG
Einzelfirma
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
GmbH
GmbH & Co. KG
KG
KGT (Kleingewerbetreibender)
OHG
UG (haftungsbeschränkt)
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Zweigstelle einer Limited
Ansprechpartner
Reinhard Neises
Recht und SteuernTel.: (06 51) 97 77-4 50
Fax: (06 51) 97 77-4 05
E-Mail: neises@trier.ihk.de