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IHK Trier


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  • Neues Glücksspielrecht

  • Foto: Miriam Steup
    Recht und Steuern

    Miriam Steup

    Tel.: 0651 9777-410
    Fax: 0651 9777-405
    steup@trier.ihk.de

Mit Inkrafttreten der Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) vom 18.08.2015 in Verbindung mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vom 15.12.2011 zum 22.08.2015 gelten für Gaststätten mit Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit neue glücksspielrechtliche Regeln. Der Inhaber der Gaststätte hat diverse Bestimmungen zu beachten bzw. umzusetzen. Diese betreffen Sperrzeiten, Personal, Personal-Schulung sowie das Verbot von Geräten zur selbstständigen Teilnahme am Glücksspiel.

Bisherige Regelungen, die keine umfassende Änderung erfahren haben, sind im Übrigen weiterhin gültig. Die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) hat darauf hingewiesen, dass sie die Betriebe weiterhin regelmäßig bzgl. der Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen kostenpflichtig kontrollieren wird. Auch werden verdeckte „Testspiele“ zur Prüfung der Einhaltung des (glücksspielrechtlichen) Jugendschutzes fortgesetzt. Festgestellte Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können ggf. neben einer kostenpflichtigen Verwaltungsanordnung auch zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen neuen Regelungen für Gaststätten mit Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit finden Sie im Merkblatt der ADD „Merkblatt für Gaststätten mit Geldspielgeräten“, das Sie unter Downloads abrufen können.

Außerdem gelten ab dem 22.08.2015 neue Regelungen für den Betrieb von Spielhallen. Diese betreffen die Information der Spieler, das Personal, Personal-Schulungen, Sperrzeiten und die Einführung eines übergreifenden Sperrsystems für die in Rheinland-Pfalz erlaubten Spielhallen, das Verbot von Geräten zur selbstständigen Teilnahme am Glücksspiel sowie sonstige Neuerungen. Bisherige Regelungen, wie z. B. Sozialkonzept, Zutrittsverbot für Minderjährige, Videoüberwachung im Ein-/Ausgangs- und Kassenbereich usw., die keine umfassende Änderung erfahren haben, sind weiterhin gültig. Weitergehende Informationen zu den einzelnen Neuregelungen für Spielhallen finden Sie im Merkblatt der ADD „Merkblatt zu Neuregelungen für Spielhallen“, das ebenfalls unter Downloads abgerufen werden kann.


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