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01.04.2018

Rechtssicher an Ausschreibungen beteiligen


Dieser Text ist vom 01.04.2018 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen macht’s möglich

Wenn Unternehmen sich an öffentlichen Ausschreibungsverfahren beteiligen, müssen sie sich einer Eignungsprüfung unterziehen. Dabei handelt es sich um eine unternehmensbezogene Prüfung, ob das Unternehmen in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Die im Vergaberecht definierten zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe legen fest, ob ein Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen ist. Hierzu zählen unter anderem rechtskräftige Verurteilungen, Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz oder auch die mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrags.Darüber hinaus wird anhand von Eignungskriterien überprüft, ob das Unternehmen fachkundig und leistungsfähig ist. Die Eignungskriterien werden in verschiedene Kategorien unterteilt: erstens die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, zweitens die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und drittens die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Der Auftraggeber gibt in der Auftragsbekanntmachung an, mit welchen Unterlagen Bewerber oder Bieter ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot nachzuweisen haben. Unternehmen können entscheiden, ob sie für jede Angebotsabgabe erneut die einzelnen Nachweise zusammenstellen oder sich auftragsunabhängig zertifizieren lassen.

Eintragung im amtlichen Verzeichnis setzt Präqualifizierung voraus

Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen eintragen lassen und erhalten dadurch eine rechtssichere Position in Form einer Eignungsvermutung. Gesetzlich geregelt ist dies in § 48 Absatz 8 der Vergabeverordnung und § 35 Absatz 6 der Unterschwellenvergabeordnung. Den Industrie- und Handelskammern wurde die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen. Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis setzt eine Präqualifizierung voraus. Dazu reichen Unternehmen grundsätzlich einmal im Jahr bei der Präqualifizierungsstelle, die für ihren (Haupt-)Betriebssitz zuständig ist, die vorgesehenen Dokumente zur Vorprüfung ein. Für die Nachweiserbringung gibt es eine bundesweit einheitliche Liste der Eignungsnachweise. Nach abschließender Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer wird das Unternehmen im amtlichen Verzeichnis eingetragen. Bei jeder Angebotsabgabe muss das Unternehmen jetzt nur noch die Urkunde als Kopie beifügen beziehungsweise seinen individuellen Unternehmenscode angeben. Die Urkunde ist für ein Jahr gültig. Rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitsdatums fordert die Präqualifizierungsstelle für die IHK das Unternehmen zur Aktualisierung der Einzelnachweise auf.

Nähere Informationen zum amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern sind hier zu finden: https://amtliches-verzeichnis.ihk.de. Für den Baubereich gibt es ein gesondertes Verzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (http://www.pq-verein.de).

Höhere Rechtssicherheit

Eine Eintragung im amtlichen Verzeichnis schafft sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber eine wesentlich höhere Rechtssicherheit als das Beibringen der Einzelnachweise. Formale Ausschlussgründe auch von sehr interessanten Angeboten aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger Nachweise werden durch eine Eintragung erheblich minimiert. Alle öffentlichen Auftraggeber müssen die Eintragung im amtlichen Verzeichnis grundsätzlich anerkennen.

Außerdem reduziert sich der Zeit- und Kostenaufwand für beide Seiten. Während das Unternehmen, das sich häufiger an öffentlichen Aufträgen beteiligen will, grundsätzlich nur einmal jährlich die Nachweise gegenüber der PQ-Stelle beziehungsweise der IHK aktualisieren muss, benötigt die Vergabestelle nur das Zertifikat als Nachweis, ohne die Fülle der Einzelnachweise prüfen zu müssen. Darüber hinaus steht die Eintragung im amtlichen Verzeichnis für Seriosität und Zuverlässigkeit des Bieters. Auftraggeber können gelistete Unternehmen ausfindig machen, die sie bei beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren zur Angebotsabgabe auffordern. Rheinland-pfälzische Unternehmen können sich an das IHK-/HWK-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz wenden (www.eic-trier.de). Die IHK Wiesbaden führt in Kooperation mit der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. das amtliche Verzeichnis für alle hessischen und rheinland-pfälzischen IHKs sowie für die IHK Saarland.

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