Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • Ursprungszeugnis

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

    Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    Fax: 0651 9777-205
    lex@trier.ihk.de

Im internationalen Warenverkehr wird häufig zum Nachweis des handelspolitischen Ursprungs ein sogenanntes Ursprungszeugnis verlangt. Dieses wird in verschiedenen Drittstaaten u. a. gefordert für
  • die Kontrolle von Warenströmen
  • die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
  • den Abschluss von Exportkreditversicherungen
  • die Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
  • die Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
  • im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen.
Die IHKs stützen sich bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen und der Bescheinigung von Handelsrechnungen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen auf § 1 Abs. 3 IHKG vom 18. Dezember 1956.

Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller seinen Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im IHK-Bezirk hat und die Ware versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Die Firmierung und Anschrift sind vollständig und ordnungsgemäß laut Handelsregistereintragung bzw. Gewerbeanmeldung anzugeben.

Wann brauche ich ein Ursprungszeugnis?

Ursprungszeugnisse sind Exporten in Drittländer nur dann beizufügen, wenn dies vom ausländischen Zoll oder vom Importeur ausdrücklich gefordert wird. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Ursprungszeugnis ihre Exportlieferung begleiten muss, erkundigen Sie sich bei Ihrer IHK.

Wie bestimme ich den Warenursprung, wenn die Ware im Laufe ihrer Produktion mehrere Länder durchlaufen hat?

Grundsätzlich gilt in diesem Fall Art. 60 (2) UZK: "Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist, gelten als Ursprungswaren des Landes oder Gebiets, in dem sie der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen wurde und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt."


Was kostet die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses bei der IHK Trier?

Formular:
  • ein Ursprungszeugnis mit Antrag (Best.-Nr. U08) 0,35 EUR
  • eine Durchschrift (Best.-Nr. U09) 0,15 EUR
Selbstverständlich sind die Formulare auch bei den einschlägigen Formular-Verlagen erhältlich.

Gebühren:
  • pro Ursprungszeugnis (inkl. Antrag und Durchschriften)  9,00 EUR

Ausfüllhilfe

Mit Hilfe einer pdf-Datei als Ausfüllhilfe können Sie Ursprungszeugnis-Vordrucke (Formulare) ausfüllen. Sie können Ihre Angaben in die Formularfelder eintragen, drucken und unter eigenem Dateinamen speichern.

Zwei Hinweise, die unbedingt beachtet werden müssen:
  1. Bitte verwenden Sie ausschließlich das kostenlose Programm Adobe Reader (ab Version 8), da die Funktionen mit anderen pdf-Programmen teilweise nicht genutzt werden können. Wenn Sie normalerweise ein anderes pdf-Programm verwenden, installieren Sie den Adobe Reader zusätzlich oder fragen Sie Ihre EDV.
  2. Bevor Sie drucken, stellen Sie im Menü "Datei, Drucken..." die Seitenanpassung (Anpassen der Seitengröße) auf "Keine". Nur so werden die Einträge exakt in vorgesehenen Formularfelder gedruckt und es treten keine Druckbildverschiebungen auf.

Seitenfuß