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IHK Trier


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  • Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

  • Foto: Gudrun Wewering
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    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

    Foto: Matthias Lex
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    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
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    lex@trier.ihk.de

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    Ulrike Luce

    Tel.: 0651 9777-212
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    luce@trier.ihk.de

Für Lieferungen in Drittländer werden je nach Einfuhrbestimmungen des entsprechenden Landes verschiedene Außenhandelsdokumente benötigt. Dabei kann es sich je nach Ware und Zielland um Ursprungszeugnisse, beglaubigte Handelsrechnungen und/ oder weitere Bescheinigungen handeln. Zuständig für die Ausstellung beziehungsweise Bestätigung der Dokumente sind in Deutschland die Industrie- und Handelskammern. Daneben sind die IHKs oft auch bei der Beantragung von Visa für deutsche und ausländische Geschäftsreisende eingebunden und stellen EU-Bescheinigungen für Mitgliedsunternehmen aus.
Detaillierte Informationen zum Verfahren, den Voraussetzungen und den Inhalten:

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