Spätestens am 31. Januar 2020 verlassen die Briten die Europäische Union. Derzeit ist es unklar, ob es eine Übergangsphase geben wird, die die Briten bis zum 31. Dezember 2020 im Europäischen Binnenmarkt hält. Sollte es zu keiner Einigung auf eine Anschlusslösung kommen, würde der Handel zwischen Großbritannien und der EU lediglich nach den WTO-Regeln erfolgen.
Die nachfolgenden Informationen sollen Unternehmen bei der Vorbereitung auf einen Brexit unterstützen.
Die nachfolgenden Informationen sollen Unternehmen bei der Vorbereitung auf einen Brexit unterstützen.
Brexit-Checkliste und Brexit-Glossar
Es ist ratsam, dass Unternehmen die noch bleibende Zeit gut nutzen, um sich auf mögliche neue Bedingungen einzustellen. Um den Unternehmen Hilfestellung zu leisten, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ein Online-Tool entwickelt, welches anhand von 18 Themenfeldern Orientierung bietet, wie Sie sich auf den Brexit vorbereiten können. Das Online-Tool ist eine Weiterentwicklung der Brexit-Checkliste „Are you ready for Brexit“, die im Download-Bereich zu finden ist.
Zudem hat der DIHK ein Brexit-Glossar erstellt, das die wichtigsten Begriffe rund um den EU-Austritt Großbritanniens erläutert. Das Glossar finden Sie auch im Download-Bereich.
EU-Leitfäden zu Zollverfahren und Verbrauchssteuern für den Fall eines harten Brexits
Am 11. März veröffentlichte die EU-Generaldirektion für Steuern und Zollunion (DG TAXUD) zwei Leitfäden zu Verbrauchssteuern und Zollverfahren für den Fall eines ungeregelten Austritts des VK aus der EU. Die EU-Kommission betont in beiden Leitfäden (Guidance Notes), dass das VK im Falle eines harten Brexits zu einem Drittland wird und somit für den gegenseitigen Warenverkehr die Regeln des Unionszollkodex anzuwenden sind.
Der Leitfaden zu Verbrauchssteuern enthält Hinweise zu den Folgen für die grenzüberschreitende Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der EU zwischen dem VK und der EU-27 und zwar für Beförderungen, die vor dem Austrittsdatum begonnen haben, aber erst danach enden.
Der Leitfaden zu Zollverfahren enthält u.a. Hinweise zu EORI-Nummern, Zollrechtlichen Bewilligungen, Entscheidungen bzgl. Verbindlicher Zolltarifauskünfte, Entscheidungen bzgl. Verbindlicher Ursprungsauskünfte, Zollkontingenten, Präferenzieller Warenursprung (Ursprungsnachweise, Lieferantenerklärungen), Ein- und Ausfuhrverfahren sowie weitere Regelungsinhalte.
Als zusätzliche Erläuterung ist eine Bespielsammlung zu verschiedenen Szenarien beim Versand von Waren unter Einbindung des VK sowie eine Bespielsammlung zu verschiedenen Szenarien bei der Ausfuhr von Waren aus der EU-27 in das VK ab dem 30.03.2019 beigefügt.
EORI-Nummer beantragen
Wenn es am 31. Oktober 2019 zu einem ungeregelten Austritt des VK aus der EU kommen sollte, werden alle Warenlieferungen aus dem VK in die EU bzw. aus der EU in das VK zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Ohne ein Übergangsabkommen gelten ab diesem Zeitpunkt die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für den Warenverkehr mit Nicht-EU-Ländern. Unternehmen, die bisher keine Waren in Drittstaaten verkauft haben, müssen eine EORI-Nummer bei der Generalzolldirektion (GZD) beantragen, um im Falle eines harten Brexits weiterhin Ausfuhren und Einfuhren mit dem VK tätigen zu können. Weitere Informationen bietet die Homepage der GZD.
Hinweise des BZSt zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren im Fall eines harten Brexits
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt auf seiner Internetseite zahlreiche Hinweise dazu, was im Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen in Bezug auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren beachtet werden muss. Die Hinweise beziehen sich sowohl auf inländische als auch auf britische Unternehmen.
EU-Kommission - „Brexit Preparedness Notices“ und Market Access Database
EU-Leitfäden zu Zollverfahren und Verbrauchssteuern für den Fall eines harten Brexits
Am 11. März veröffentlichte die EU-Generaldirektion für Steuern und Zollunion (DG TAXUD) zwei Leitfäden zu Verbrauchssteuern und Zollverfahren für den Fall eines ungeregelten Austritts des VK aus der EU. Die EU-Kommission betont in beiden Leitfäden (Guidance Notes), dass das VK im Falle eines harten Brexits zu einem Drittland wird und somit für den gegenseitigen Warenverkehr die Regeln des Unionszollkodex anzuwenden sind.
Der Leitfaden zu Verbrauchssteuern enthält Hinweise zu den Folgen für die grenzüberschreitende Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der EU zwischen dem VK und der EU-27 und zwar für Beförderungen, die vor dem Austrittsdatum begonnen haben, aber erst danach enden.
Der Leitfaden zu Zollverfahren enthält u.a. Hinweise zu EORI-Nummern, Zollrechtlichen Bewilligungen, Entscheidungen bzgl. Verbindlicher Zolltarifauskünfte, Entscheidungen bzgl. Verbindlicher Ursprungsauskünfte, Zollkontingenten, Präferenzieller Warenursprung (Ursprungsnachweise, Lieferantenerklärungen), Ein- und Ausfuhrverfahren sowie weitere Regelungsinhalte.
Als zusätzliche Erläuterung ist eine Bespielsammlung zu verschiedenen Szenarien beim Versand von Waren unter Einbindung des VK sowie eine Bespielsammlung zu verschiedenen Szenarien bei der Ausfuhr von Waren aus der EU-27 in das VK ab dem 30.03.2019 beigefügt.
EORI-Nummer beantragen
Wenn es am 31. Oktober 2019 zu einem ungeregelten Austritt des VK aus der EU kommen sollte, werden alle Warenlieferungen aus dem VK in die EU bzw. aus der EU in das VK zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Ohne ein Übergangsabkommen gelten ab diesem Zeitpunkt die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für den Warenverkehr mit Nicht-EU-Ländern. Unternehmen, die bisher keine Waren in Drittstaaten verkauft haben, müssen eine EORI-Nummer bei der Generalzolldirektion (GZD) beantragen, um im Falle eines harten Brexits weiterhin Ausfuhren und Einfuhren mit dem VK tätigen zu können. Weitere Informationen bietet die Homepage der GZD.
Hinweise des BZSt zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren im Fall eines harten Brexits
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt auf seiner Internetseite zahlreiche Hinweise dazu, was im Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen in Bezug auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren beachtet werden muss. Die Hinweise beziehen sich sowohl auf inländische als auch auf britische Unternehmen.
EU-Kommission - „Brexit Preparedness Notices“ und Market Access Database
Die EU-Kommission veröffentlicht unter „Brexit Preparedness Notices“ fortlaufend technische Mitteilungen zu einzelnen Wirtschaftssektoren, damit Unternehmen sich auf den Brexit vorbereiten können.
Die EU-Kommission hat die Marktzugangsdatenbank (Market Access Database) um das Vereinigte Königreich ergänzt und informiert detailliert über Zölle und Einfuhrbestimmungen, die das Vereinigte Königreich bei der Einfuhr aus der EU im Falle eines „No Deal–Szenarios“ anwenden würde.
Die EU-Kommission hat ihre No-Deal-Brexit-Vorbereitungen abgeschlossen und drei Handbücher zum Brexit veröffentlicht, die kostenlos als PDF herunterzuladen sind:
Brexit-Notfallpaket Band 1 - Grundlegende Informationen für Bürger und Unternehmen
Brexit-Notfallpaket Band 2 - Hinweise für Interessenträger
Brexit-Notfallpaket Band 3 - Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit und Rechtsakte
Die EU-Kommission hat die Marktzugangsdatenbank (Market Access Database) um das Vereinigte Königreich ergänzt und informiert detailliert über Zölle und Einfuhrbestimmungen, die das Vereinigte Königreich bei der Einfuhr aus der EU im Falle eines „No Deal–Szenarios“ anwenden würde.
Die EU-Kommission hat ihre No-Deal-Brexit-Vorbereitungen abgeschlossen und drei Handbücher zum Brexit veröffentlicht, die kostenlos als PDF herunterzuladen sind:
Brexit-Notfallpaket Band 1 - Grundlegende Informationen für Bürger und Unternehmen
Brexit-Notfallpaket Band 2 - Hinweise für Interessenträger
Brexit-Notfallpaket Band 3 - Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit und Rechtsakte