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  • Explodierende Energiepreise aktuell sehr große Herausforderung für die Wirtschaft

    Der Russland-Ukraine-Krieg hat die Belastung der Unternehmen durch hohe Energie- und Rohstoffpreise nochmals verstärkt. Aber schon in der jüngsten DIHK-Konjunkturumfrage kurz vor Kriegsbeginn nannten zwei Drittel der Betriebe aus allen Branchen und Regionen die Energie- und Rohstoffpreise als großes Geschäftsrisiko. In der Industrie berichteten sogar 85 Prozent davon. Damit liegen diese Werte so hoch wie noch nie. Und nun verschärft sich die Situation noch weiter.

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    Fax: 0651 9777-505
    kien@trier.ihk.de

Strom- und Gas zu noch teureren Konditionen

Viele Unternehmen hatten aufgrund der sehr hohen Preise in den vergangenen Monaten beim Energieeinkauf abgewartet, nur für kurze Zeiträume Lieferverträge abgeschlossen oder auch durch die hohen Preise ihren Versorger verloren. Sie hatten teilweise bei ihrer Beschaffung auf eine Entspannung der Märkte gesetzt. Bei Ausbruch des Krieges in der Ukraine hatte die Hälfte der Unternehmen ihre Strom- und Gasbeschaffung für das laufende Jahr noch nicht abgeschlossen. Das hat eine aktuelle Befragung des DIHK bei 2.000 Betrieben aller Branchen ergeben. Fast jedes dritte Unternehmen muss noch mehr als 70 Prozent des für 2022 benötigten Stroms einkaufen, ein Viertel muss sogar noch mehr als 70 Prozent seiner Gasmengen beschaffen – nun mit weitaus höheren Kosten.
Denn die aktuellen Entwicklungen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine haben die Preise weiter in die Höhe schnellen lassen. Russland ist beim Export der Energieträger Erdöl, Erdgas und Kohle eines der wichtigsten Länder weltweit. Deutschland bezieht 55 Prozent seiner Gas- und 35 Prozent seiner Öllieferungen aus russischen Quellen. Tatsächliche oder erwartete Knappheit, aber auch ein möglicher Ausfall von Lieferungen sind derzeit preistreibende Faktoren.

Betriebe von klein bis groß stark beeinträchtigt

 Der sprunghafte Preisanstieg trifft die deutsche Wirtschaft massiv. Mittelständler mussten auch aufgrund staatlicher Zusatzlasten bereits in Vor-Krisenzeiten die höchsten Preise in Europa zahlen – etwa doppelt so viel wie vergleichbare Unternehmen in Frankreich. Nun wird immer öfter eine Existenz gefährdende Schwelle überschritten: Busbetriebe, teilweise schon stark von Reiseeinschränkungen durch die Corona-Krise gebeutelt, können anstehende Touren wegen der hohen Spritkosten nicht mehr kostendeckend bewältigen. Logistikunternehmen leiden neben fehlenden Lkw-Fahrern inzwischen so sehr unter den hohen Preisen, dass die ersten aufgeben. Auch ganze Industriebranchen schlagen Alarm, dass sie bei diesem Energiepreis-Niveau am Standort Deutschland aufgeben müssen. So hat ein mittleres Unternehmen der Glasindustrie 2015 im Durchschnitt noch 100.000 Euro monatlich für seine Energieversorgung bezahlt. Aktuell ist dafür das fünf- bis sechsfache oder gar noch mehr fällig. In Bayern hat das erste Stahlwerk aus Kostengründen für einige Tage abgeschaltet und ein norddeutscher Verpackungsmittelhersteller hat seine Papierproduktion nach 60 Jahren trotz voller Auftragsbücher geschlossen.

Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen notwendig


Die EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft – ein halbes Jahr früher als geplant. Sie gleicht allerdings nur einen Bruchteil der höheren Beschaffungskosten aus. An kurzfristigen Maßnahmen müssen hinzukommen: Eine Verlagerung der übrigen Strompreisumlagen in den Bundeshaushalt sowie eine Absenkung der Stromsteuer zusammen mit zinsgünstigen KfW-Krediten bis hin zu direkten Notfallzahlungen. Es werden aber auch mittelfristige Lösungen gebraucht, um die Höhe der Energiekosten in Deutschland auf einem wettbewerbsfähigen Niveau zu halten. So sollten beispielsweise die Rahmenbedingungen für grüne Direktverträge verbessert werden. Der Grünstrombezug über Direktlieferverträge (PPA) bietet die Möglichkeit, sich langfristig stabile Strompreise zu sichern und zugleich die betriebliche Klimabilanz zu verbessern.

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Was ist der "Notfallplan Gas"?


Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

(1) Frühwarnstufe:
In der ersten Stufe tritt ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

(2) Alarmstufe:
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 2 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.  

(3) Notfallstufe:
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

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