Die Europäische Union hat mit zahlreichen Drittstaaten sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, die es ermöglichen Ursprungswaren der EU zollfrei oder zollbegünstigt einzuführen (Länderübersicht siehe
www.zoll.de). Die Zollbegünstigung wird im jeweiligen Partnerstaat jedoch nur dann gewährt, wenn entsprechende Nachweise der Sendung beilegen. Hier unterscheidet man zwischen förmlichen und nicht-förmlichen Präferenznachweisen.