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IHK Trier


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Seitenhauptinhalt

  • Informationspflichten gegenüber Mitgliedsunternehmen

    gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Art. 14 DSGVO

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    Fax: 0651 9777-405
    heesen@trier.ihk.de

  • 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

    Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines neuen IHK-Mitglieds bzw. der Änderung der Daten bereits vorhandener IHK-Mitglieder anhand einer Gewerbemeldung (An-/Um-, Abmeldung), von Handelsregisterdaten oder Daten, die die Finanzverwaltung übermittelt hat.
  • 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Industrie- und Handelskammer Trier
    Herzogenbuscher Str. 12
    54292 Trier
    Telefon: +49 651 97 77 0
    Fax: +49 651 97 77-1 50
    E-Mail: service@trier.ihk.de
  • 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

    MORGENSTERN consecom GmbH
    Große Himmelsgasse 1
    67346 Speyer
    Telefon: (0 62 32) 10 01 19 44
  • 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

    Ihre Daten werden verarbeitet, um die Aufgaben der IHK gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) erfüllen zu können. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DSGVO in Verbindung mit § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG.

    Nach dem IHKG dürfen Ihre Daten insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:

    •    Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
    •    Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG (etwa Durchführung von Umfragen)
    •    Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
    •    Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
    •    Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, § 2 Abs. 1 IHKG
    •    Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKG
    •    Übermittlung von Daten an nichtöffentliche Stellen zur Förderung von Geschäftsabschlüssen oder sonstigen, dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG



    Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben
    Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von hoheitlichen (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisbehörde für Gewerbeerlaubnisse nach § 34 d bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben. Eine Übersicht zu den Aufgaben und der jeweiligen Rechtsgrundlage finden Sie unter www.ihk-trier.de.

    Erhebung von IHK-Beiträgen
    Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Beitragszugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet.

    Berufliche Bildung
    Weiterhin sind die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG iVm Berufsbildungsgesetz (BBiG) (v. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) für die Berufsbildung zuständig. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung macht sich die IHK ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten (insbesondere erheben) wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet.

    Interne Verwaltungszwecke
    Angaben für interne Verwaltungszwecke (z. B. Identnummer, Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht; Datensperrkennzeichen) werden von der IHK selbst angelegt und in der Regel zu internen Verwaltungszwecken verarbeitet.

  • 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

    Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen einer Weitergabe an öffentliche und an nichtöffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

    a)    Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte, IHKs)

    •    sofern IHKs gesetzlich hierzu verpflichtet sind,
    •    sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragen-den öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht.

    b)    Nichtöffentliche Stellen
    •    sofern diese im Wege des Adressservices bei IHKs Adressdaten von IHK-Unternehmen, deren Daten hierfür nicht gesperrt sind, bestellen,
    •    innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor IHK-Wahlen an Kandidaten/innen für einen Sitz in der Vollversammlung und/oder zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur,
    •    sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenüber-mittlung eingewilligt haben.

    Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten. Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Scandienstleister, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen.]

  • 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

    Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
  • 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

    Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertra-gung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Rege-lungen.
    Bezogen auf die Verwaltung der Stammdaten inklusive der Firmenakten: HR (=Handelsregister-Unternehmen) und KGT (=Kleingewerbetreibende) besteht keine Aufbe-wahrungsfrist auch nach Gewerbeaufgabe, allerdings erfolgt eine selektive Zugangssperren (Einschränkung der Verarbeitung).
    Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Förder-geldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforde-rung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt.
  • 8. Betroffenenrechte

    Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten (siehe oben).

    Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
    Prof. Dr. Dieter Kugelmann
    Hintere Bleiche 34
    55116 Mainz
    Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
    Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
    Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de/
    E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
  • 9. Quelle der Daten

    Die IHK bekommt in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebs-sitz zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Übermittlungsbe-fugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (Ge-wO).
    Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Fi-nanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgaben-ordnung (AO). Die Übermittlung von Daten aus dem Handelsregister ergibt sich aus § 37 HRV.
  • 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

    Soweit wir die Daten nicht von den in Nr. 9 genannten Behörden erhalten, sind Sie verpflich-tet, Ihre Daten anzugeben (§ 9 Abs. 1 IHKG).

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