Bundesverband der Deutschen Weinkellereien e.V.




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1906 - 1950

1906 bildete sich der Bund westdeutscher Weinhändlervereine mit 4 in etwa das heutige Nordrhein-Westfalen abdeckenden Regionalverbänden. Als 4. regionaler Spitzenverband bildete sich der Verband "Hanseatischer Weinhändlervereine" in Hamburg. Er bestand aus Regionalverbänden in Bremen, Hamburg, Lübeck und Schwerin.

Die drei regionalen Spitzenverbände, nämlich der "Bund Südwestdeutscher Weinhändlervereine" in Mainz, der "Zentralverband der Weinhändler Norddeutschlands" in Berlin und der "Bund Westdeutscher Weinhändlervereine" in Köln gaben sich 1922 eine gemeinsame Reichsspitze. In Würzburg wurde im Rahmen einer Sitzung des sogenannten Weinbeirats die "Geschäftsstelle Deutscher Weinhandelsverbände" mit Sitz in Berlin gegründet. Diese Geschäftsstelle Deutscher Weinhandelsverbände war bis zu ihrer Auflösung im Frühjahr 1934 durch das NS-Regime die oberste und führende Organisation für den deutschen Weinhandel. Sie hatte nicht die Form eines Vereins des bürgerlichen Rechts, also nicht ausgesprochen Verbandscharakter. Sie war vielmehr nur eine Einrichtung, eine einheitliche Spitze, eine Vertretung, also der gesamten Weinhandelsinteressen in loserer Form, als sie ein Verband darstellt. Von den Behörden und Verbänden der übrigen Berufsstände wurde sie als Spitzenorganisation des Weinhandels anerkannt. Die Geschäftsführung hatte der Zentralverband der Weinhändler Norddeutschlands. Außerhalb dieser Spitzenvertretung blieben der Verband Hanseatischer Weinhändlervereine und der 1926 gegründete Reichsbund der Weinimporteure Deutschlands in Bremen. Demgegenüber gehörte der Verband der Weinkommissionär-Vereinigungen in Mainz indirekt, nämlich über den Bund Südwest-deutscher Weinhändlervereine, der Geschäftsstelle in Berlin, an. Dem Verband der Weinkommissionär-Vereinigungen in Mainz gehörten 4 regionle Vereinigungen der Weinkommissionäre an. Der Geschäftsstelle der Deutschen Weinhandelsverbände in Berlin gehörte im übrigen auch die Vereinigung Deutscher Handelsvertreter für Weine und Spirituosen an. Sie war 1916 gegründet worden und bildete einen Fachverband im Rahmen des Zentralverbandes Deutscher Handelsvertretervereine.

Aufgrund der entsprechend erlassenen NS-Gesetze wurde 1935 ein Reichsbeauftragter für die Regelung des Absatzes von Weinbauerzeugnissen eingesetzt. Dieser jetzt entstehenden Organisation gehörten Weinbau, Weinkellereien und Weinhandel an. Die neue Organisation war in allen führenden Positionen von Vertretern des Weinbaus besetzt. Erst später wurde im Rahmen der Hauptvereinigung die Reichsfachschaft Weinkaufleute errichtet. Sie hatte jedoch nur beratende Funktion, war insoweit jedoch beteiligt an dem Erlaß von Preisvorschriften und Preisspannen-Anordnungen. Bei Weiterführung der Weinbewirtschaftung durch die Besatzungsmächte nach dem zweiten Weltkrieg wurden in der Regel bei den Ernährungsämtern Abteilungen für die Weinbewirtschaftung aufrecht erhalten oder neu eingerichtet. Hier konnten Kellereien und Weinhandel im allgemeinen paritätisch mit dem Weinbau mitwirken. Eigenständige Weinhandels-Organisationen gab es jedoch in der Zeit bis zum Sommer 1946 nicht.

1946 bildeten sich zunächst lokale Vereinigungen, die sich schnell zu größeren Verbänden innerhalb der drei westlichen Besatzungszonen entwickelten. Lediglich in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands war die Bildung von Vereinigungen nicht möglich.

Nach und nach entstanden die Weinkellerei- und -handelsfachverbände für Rheinhessen, Pfalz, Mosel-Saar-Ruwer, die Nahe, den Mittelrhein und die Ahr. Diese Verbände schlossen sich zum Bund der Weinhandelsverbände in Rheinland-Pfalz zusammen. Die Zusammenarbeit der Verbände in dieser gemeinsamen Spitze war erforderlich, um einen Ausgleich der sehr unterschiedlichen regionalen Belastungen durch die Weinbeschlagnahmen der französischen Besatzungsmacht herbeizuführen. Außerdem mussten Sondersteuern bekämpft und beispielsweise die Rückführung der während des Krieges aus Frankreich eingeführten Weine geregelt werden.

Auch in der amerikanischen und in der britischen Zone entstanden zunächst örtliche Zusammenschlüsse, die sich schnell auf größerer Ebene zusammenfanden. 1948 erfolgte die Gründung der Arbeitsgemeinschaft des Wein- und Spirituosen-Einfuhrhandels, der späteren Bundesvereinigung Wein- und Spirituosen-Import e.V. Die damaligen Gründe, den Importhandel separat zu organisieren, lagen darin, daß die Weineinfuhr nach Deutschland nicht liberalisiert war.

Aus ähnlichen Gründen haben die Weinexporteure im Jahre 1950 zunächst in Rheinland-Pfalz, später auf Bundesebene den Verband Deutscher Weinexporteure gegründet.

Während der Bund der Weinhandelsverbände von Rheinland-Pfalz schon 1946 gegründet werden konnte, durfte der Zusammenschluss der Landhandelsvereinigungen der Bi-Zone (amerikanische und britische Zone) erst Ende 1947 erfolgen. Am 18. November 1947 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Weinhändlervereinigungen geboren. Die Verbände der französischen Zone waren zunächst nur Gäste und durften erst im Februar 1950 beitreten. Zugleich wurde die Arbeitsgemeinschaft umgebildet und der "Bund der Deutschen Weinhandelsvereinigungen" geschaffen. Die vorher bestehende Arbeitsgemeinschaft löste sich auf. In seiner ersten Sitzung, am 15. Mai 1950 wurden Heinrich Glück, Winkel i.Rheingau, zum Vorsitzenden, Gustav Adolf Schmitt, Nierstein, zum stellvertr. Vorsitzenden und Otto L. Osthoff, Hamburg, ebenfalls zum stellvertr. Vorsitzenden gewählt.

Der Verband Deutscher Weinexporteure und die Bundesvereinigung Wein- und Spirituosenimport traten im Verlauf des Jahres 1950 bei. Die föderal aufgebaute Spitzenorganisation umfaßte nun rund 4.000 Mitglieder.
Eigenständig entwickelten sich die Weinkommissionäre, die sich im Bund Deutscher Weinkommissionäre mit Sitz in Mainz zusammenfanden. Gleiches gilt für die Handelsvertreter für Weine und Spirituosen, die wie früher die Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter und Handelsmakler errichteten. Die drei Verbände bildeten ab 1950 eine lose Arbeitsgemeinschaft zur Behandlung gemeinsamer Fragen, wobei der Bund der Deutschen Weinhandelsvereinigungen die Federführung innehatte.