Die Aufgaben des Ausschusses sind:
- Unterstützung bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis,
- Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnis,
- Entscheidung über Streitigkeiten aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Ausbildungsverhältnis im Zusammenhang stehen.
Die durchgeführte Schlichtungsverhandlung ist bei Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden Voraussetzung für eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Auflistung beziehungsweise in den Downloads (Merkblatt und Verfahrensordnung).