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IHK Trier


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  • Schlichtungsausschuss der IHK Trier

  • Foto: Christian Reuter
    Ausbildung

    Christian Reuter

    Tel.: 0651 9777-350
    Fax: 0651 9777-305
    reuter@trier.ihk.de

    Foto: Miriam Steup
    Recht und Steuern

    Miriam Steup

    Tel.: 0651 9777-410
    Fax: 0651 9777-405
    steup@trier.ihk.de

    Foto: Amelie Antoine-Sagra
    Ausbildung

    Amelie Antoine-Sagra

    Tel.: 0651 9777-302
    Fax: 0651 9777-305
    antoine-sagra@trier.ihk.de

Der Schlichtungsausschuss der IHK Trier dient zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis.
 
Die Aufgaben des Ausschusses sind:
  • Unterstützung bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis,
  • Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnis,
  • Entscheidung über Streitigkeiten aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Ausbildungsverhältnis im Zusammenhang stehen.
 
Die durchgeführte Schlichtungsverhandlung ist bei Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden Voraussetzung für eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Auflistung beziehungsweise in den Downloads (Merkblatt und Verfahrensordnung).
  • Wer ist antragsberechtigt?

    Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder Auszubildenden tätig, wenn das bestehende Berufsausbildungsverhältnis bei der IHK Trier eingetragen ist.

    Ist ein Beteiligter minderjährig, so kann der Antrag auf Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss nur von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
  • Wo und wie stelle ich den Antrag?

    Der Antrag ist digital über das IHK Portal, schriftlich beim Schlichtungsausschuss der IHK Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier einzureichen oder per E-Mail an schlichtung-ausbildung@trier.ihk.de zu senden.

    Der Antrag steht unter den Downloads zur Verfügung.
  • Kosten

    Das Verfahren ist bei der IHK Trier gebührenfrei.
    Jeder Beteiligte trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst.
  • Verhandlung

    Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist nicht öffentlich.

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