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  • Brexit - Rückwaren aus dem VK

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Um Ware, die vor dem Austritt aus der EU in das Vereinigte Königreich verbracht wurde und erst nach dem Austrittdatum in die EU zurückkommt, einfuhrabgabenfrei als Rückware anmelden zu können, muss der Unionscharakter nachgewiesen werden. Da vor Austritt aus der EU weder eine Zollanmeldung noch ein Auskunftsblatt INF3 ausgestellt wurden, kann alternativ ein Transportdokument als Nachweis verwendet werden.

Weitere Details enthalten ATLAS-Info 1855/19 und Kapitel 5.4 des EU-Leitfadens.


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