Vom Oberzentrum Saarbrücken aus führt die B 51 über die Mittelzentren Saarlouis, Merzig und Saarburg zum Oberzentrum Trier und erfüllt damit eine überregionale Verbindungsfunktion mit hohem regionalem Erschließungswert. Die Freigabe der Ortsumgehung Konz-Könen konnte die Attraktivität der Strecke bereits deutlich verbessern. Die Westumfahrung Trier mit neuer Moselquerung zwischen Zewen und Igel und Anschluss an die A 64 bei Trier-Herresthal könnte darüber hinaus eine deutlich bessere Anbindung an das Fernstraßennetz ermöglichen. Verbindungen zwischen den nördlich (B49) und südlich (B51) der Mosel verlaufenden Bundesstraßen bestehen derzeit nur über drei Brücken in Trier und ein Anschluss an das Fernstraßennetz (A64, A1) nur über kurvenreiche Steigungsstrecken. Da diese für den Schwerlastverkehr gesperrt sind, ist für diese Verkehre eine vollständige Querung des Stadtgebietes erforderlich.
Vor allem die dicht bewohnten Bereiche der Trierer Talstadt könnten hierdurch laut bisherigen Angaben des LBM um bis zu 11.000 Kraftfahrzeuge täglich entlastet werden und der Wirtschaftsraum Konz-Saarburg sowie die Gewerbe- und Industriegebiete im Südwesten von Trier einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls erhalten. Auch den stark gestiegenen Verkehrsverflechtungen zwischen Deutschland und Luxemburg könnte damit Rechnung getragen werden. Ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von über zehn, laut aktuellem Bundesverkehrswegeplan 2030, unter-streicht die Bedeutung des Projektes und die Dringlichkeit einer baldigen Umsetzung.
Sachstand
2004 Planfeststellungsbeschluss; nach Einstufung im weiteren Bedarf des BVWP 2003 erfolgt 2005 nach Urteil des OVG Aufhebung des Planfeststellungsbeschluss.
2016: Einstufung in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030.
2017: Überprüfung des Raumordnerischen Entscheids (ROE) beantragt. Von der SGD Nord wurde hierzu eine Aktualisierung der UVS gefordert.
2018: Neustart der Vorplanung mit Verkehrsuntersuchung (VU) Raum Trier. Insbesondere die Auswirkungen der Planung auf den Artenschutz und die diesbezügliche Verträglichkeit, wurden gegenüber den „veralteten“ Unterlagen nach jüngsten Erkenntnissen neu bewertet und die technische Planung der Bedarfsplanlinie nach den nunmehr gültigen Regelwerken, auf den neusten Stand gebracht.
2021: Abschluss VU Raum Trier
2023: Vorlage PA 1 (Projektabstimmung gemäß Bund-Länder-Abstimmungsprozess)
2025: Abschluss UVS
2026: Geplante Vorlage PA 2 (Vorauswahl bevorzugter Variante), anschließend Überprüfung ROE.
Aktivitäten
Regelmäßiger Austausch mit LBM Trier zum Sachstand und weiteren Vorgehen bei dem Projekt.
2025 Gespräch mit Leiterin Abt. 7 im MWVLW zum Stand des Projektes.
Gespräch IHK-HGF mit Leiter LBM Trier
Diverse Forderungspapiere und IHK-Verkehrsleitbild beinhalten die Forderung nach der Westumfahrung
Am 25.11.2025 Bericht LBM Trier zum Sachstand im Rahmen der Sitzung des IHK-Verkehrs- und Logistikausschusses
Forderungen
Zügiger Abschluss Raumordnungsverfahren und zeitnahe Einleitung Planfeststellungsverfahren.
Realisierung der Westumfahrung Trier bis spätestens 2030. Ggf. frühzeitige Freigabe von Teilabschnitten.
Zeitnahe Planung und Umsetzung der ergänzenden Projekte B 51n: Ortsumfahrung Ayl und Ortsumfahrung Zewen.