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  • Förderprogramme für Gründer und Unternehmer

  • Foto: Alexandra Klar
    Standortpolitik

    Alexandra Klar

    Tel.: 0651 9777-902
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    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

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    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Henry Erbel

    Tel.: 0651 9777-531
    Fax: 0651 9777-505
    erbel@trier.ihk.de

Zur Finanzierung Ihrer Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme oder zur Festigung Ihres bestehenden Unternehmens kann neben den üblichen Bankkrediten auch der Bund mit zinsgünstigen Darlehen (ERP-Kredite, regionale Förderprogramme) sowie das Land Rheinland-Pfalz mit Darlehens- und Bürgschaftsprogrammen in die Finanzierung einbezogen werden.

Die IHK Trier informiert über die verschiedenen Förderprogramme und Fördervoraussetzungen.

Darlehensprogramme

  • ISB Mittelstandskredit

    Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen sowie KMUs (auch vor der Gründung und im Nebenerwerb) mit Betriebssitz in RLP. Finanziert werden Investitionen, zusätzlicher Betriebsmittelbedarf, Warenlager sowie Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen. Investitionskredite bis 5 Mio. Euro und Betriebsmittelkredite bis 2 Mio. Euro möglich.

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  • Betriebsmittelkredit RLP

    Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, MidCap-Unternehmen und Freiberufler mit Betriebsstätte in RLP. Finanziert werden mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf, Warenlager, Vorhaben zur Digitalisierung.

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  • ERP-Gründerkredit - Startgeld (0 - 5 Jahre)

    Antragsberechtigt sind Existenzgründer, auch Freiberufler, Unternehmens¬nachfolger, junge Unternehmen und KMUs in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden Investitionen (z. B. Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Firmenfahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstattung), Betriebsmittel, Material- und Warenlager, Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteile.

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  • ERP-Förderkredit KMU

    Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission, Einzelunternehmen und Freiberufler, Existenzgründer (auch im Nebenerwerb) sowie gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Gefördert werden Investitionen, Warenlager, Betriebsmittel, Beteiligungen und Übernahmen im In-und Ausland. Hinweis: Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie den ERP-Förderkredit KMU mit Risikoübernahme beantragen.

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  • ERP-Förderkredit großer Mittelstand

    Antragsberechtigt sind größere mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Beteiligungen, Übernahmen und Vorhaben im In-und Ausland mit einem Kreditvolumen bis zu 25 Mio. Euro Kredit.

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  • KFW-Kredit für Wachstum

    Antragsberechtigt sind In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehr-heitlich in Privat¬besitz befinden und deren Gruppen¬umsatz bis (in der Regel) 2 Milliarden Euro beträgt / Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-¬Vereinbarung (Energie-) Dienst¬leistungen für einen Dritten erbringen / Auslands¬vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter¬gesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben aus¬ländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt. Finanziert werden Investitions- und Betriebsmittelkredite für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen.

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  • Mein Mikrokredit

    Das Programm richtet sich insbesondere an wirtschaftlich tragfähige Unternehmen, die keinen Zugang zu Bankkrediten haben. Darunter fallen häufig Klein- und Kleinstunternehmen, junge Unternehmen, sowie von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen.

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Bürgschaften

  • Bürgschaft Classic

    Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien. Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

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  • Bürgschaft Direkt

    Die Bürgschaft Direkt ist ein Bürgschaftsprogramm, das ausschließlich Existenzgründern (vor Gründung des Unternehmens bzw. Aufnahme der Geschäftstätigkeit) zur Verfügung steht. Hier besteht die Möglichkeit, direkt – also ohne Hausbank – eine Bürgschaftszusage der Bürgschaftsbank zu beantragen. Diese macht es Existenzgründern leichter, im Falle fehlender Sicherheiten eine finanzierende Hausbank zu finden. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel-/ Avalrahmenfinanzierungen.

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  • Bürgschaft Express

    Die Bürgschaft Express ist ein standardisiertes und beschleunigtes Verfahren für etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Entscheidung über die Gewährung der Bürgschaft innerhalb von fünf Arbeitstagen. Finanziert werden unter anderem Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasingfinanzierungen.

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  • Bürgschaft Premium

    Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Angehörige freier Berufe mit guter Bonität (Ausfallwahrscheinlichkeit bis 0,9 %). Für diese Zielgruppe bietet die Bürgschaftsbank eine schnelle Bürgschaftsentscheidung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen an. Finanziert werden Vorhaben (Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

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  • ISB-Bürgschaften

    Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Diese Ausfallbürgschaften – grds. ab 2,5 Mio. € - dienen zur Absicherung von betrieblichen Krediten und können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.

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Beteiligungen

  • MBG-Beteiligung

    Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG) stellt kleinen und mittleren Unternehmen Eigenkapital in Form von typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung.Finanzierungsanlässe: Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Tätige Beteiligungen, Investitionen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasingfinanzierungen. Das Beteiligungskapital liegt bei max. 1,5 Mio. Euro.

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  • Mikromezzaninbeteiligung

    Dieser Fonds bietet wirtschaftliches Eigenkapital für bestehende Unternehmen und Existenzgründer und Unternehmen. Es werden Mezzaninfinanzierungen (stille Beteiligungen) an Existenzgründer/Unternehmen ausgereicht, die eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Der Beteiligungshöchstbetrag beträgt anfänglich max. 50.000 € bzw. 75.000 €.

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Regionale Förderprogramme

  • Landesförderprogramm "Stärkung strukturschwacher Regionen in RLP"

    Antragsberechtigt sind gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Gefördert wird die Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte.Die Förderung setzt die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.

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  • Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe

    Im Rahmen einer Projektförderung gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuwendungen an gewerbliche Unternehmen. Gefördert werden bestimmte gewerbliche Unternehmen und Beherbergungsbetriebe im GRW-Fördergebiet.

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  • Förderprogramm zur Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe

    Das Land Rheinland-Pfalz gewährt auf Basis der Tourismusstrategie des Landes im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes. Gefördert werden Maßnahmen, die erwarten lassen, dass sie zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots beitragen, nachhaltig wirken, auf einen deutlichen Mehrwert und die Anpassung an heutige Anforderungen und zukünftige Markttrends ausgerichtet sind. Insbesondere sollen wertschöpfungsstarke Zielgruppen angesprochen und ein Beitrag zur Saisonverlängerung geleistet werden.

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Beratungsförderung

  • Beratungsprogramm für Existenzgründer RLP

    Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu Beratungskosten im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge.

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  • Beratungsprogramm für den Mittelsstand RLP

    Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden.

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  • Bafa-Programm Förderung von Unternehmensberatung für KMU

    Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden.

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Weiterführende Links

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