Die Einführung des Transparenzregisters im Zuge der Neuerungen des Geldwäschegesetzes hat zu viel Unsicherheit bei regionalen Unternehmen geführt. Betrüger nutzen diese Unsicherheit aktuell aus, um Daten der UnternehmerInnen auszuspähen.
Sollten Sie eine E-Mail mit einer Zahlungsauforderung erhalten haben, antworten Sie auf keinen Fall auf diese E-Mail. Die E-Mails werden in der Regel mit der Priorität "Hoch" und dem Betreff: Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ versendet. In der E-Mail werden Sie gebeten, sich auf einer externen Homepage zu registrieren, um von dort aus die Zahlung vornhemen zu können. Gehen Sie auf diese Forderungen auf gar keinen Fall ein.
Leiten Sie diese E-Mail bitte an die IHK Trier weiter, damit die nächsten Schritte gegen diese Form des Datenmissbrauchs eingeleitet werden können.
Als Anlage finden Sie unter diesem Artikel eine aktuell versendete E-Mail als Beispiel.
Recht und Organisation
Jennifer Schöpf-Holweck
Tel.: 0651 9777-601
Fax: 0651 9777-605
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