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IHK Trier


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  • 11.01.2022

    Änderungen beim Importverfahren für Bio-Erzeugnisse

    Übergang der Bio-Importkontrolle vom Zoll auf die Länder

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Mit Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Importkontrolle von ökologischen/biologischen Erzeugnissen mit Stichtag 1. Januar 2022 vom Zoll auf die jeweiligen Bio-Fachbehörden der Länder übergegangen. Zudem müssen sämtliche Bio-Erzeugnisse und Begleitdokumente bereits vor der Zollabfertigung von den Länderbehörden geprüft sein. Weitere Informationen unter www.zoll.de.

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