Mit Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Importkontrolle von ökologischen/biologischen Erzeugnissen mit Stichtag 1. Januar 2022 vom Zoll auf die jeweiligen Bio-Fachbehörden der Länder übergegangen. Zudem müssen sämtliche Bio-Erzeugnisse und Begleitdokumente bereits vor der Zollabfertigung von den Länderbehörden geprüft sein. Weitere Informationen unter www.zoll.de.
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Gudrun Wewering
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