Frankreich ist für deutsche Unternehmen der wichtigste Handelspartner innerhalb der EU und ein lukrativer Absatzmarkt für produktbegleitende Dienstleistungen, Bauarbeiten oder auch andere Dienstleistungen. Mit Umsetzung der RL 2014/ 67 EU sind die administrativen Auflagen für Mitarbeitereinsätze in Frankreich deutlich verschärft worden. Ziel der Auflagen ist die Vermeidung von Sozialdumping innerhalb der EU. Der französische Gesetzgeber hat vergleichsweise umfangreiche Entsendeauflagen eingeführt, die durch das reformierte Entsendegesetz vom 5. September 2018 mittlerweile wieder etwas gelockert wurden. Mit Umsetzung der RL 2018/ 957 EU im Juli 2020 ist der Katalog der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Entsendungen nach Frankreich erweitert worden.
Zu den französischen Entsendeauflagen zählen die SIPSI-Meldung, die Bereitstellung diverser Unterlagen sowie die Benennung eines Vertreters in Frankreich, der als Ansprechpartner für die französischen Kontrollbehörden fungiert. Die Auflagen helfen den Kontrollbehörden zu überprüfen, ob sich die Entsendeunternehmen an die anwendbaren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in Frankreich halten. Kontrollen finden in Frankreich regelmäßig statt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Entsendeauflagen sowie die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen drohen Bußgelder und Strafzahlungen bis zu 500.000 EUR sowie weitere Sanktionen. Hinzu kommen Corona-bedingte Auflagen bei der Einreise nach Frankreich sowie der Rückkehr nach Deutschland.
Das Webinar verschafft einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Auflagen, die deutsche Unternehmen bei Mitarbeitereinstätzen in Frankreich sowie beim Einsatz von Subunternehmern beachten müssen. Informationen zu den aktuellen Corona-bedingten Auflagen runden das Programm ab.