Luxemburg ist ein beliebter Investitionsstandort in Europa. Zahlreiche deutsche Firmen haben ein Unternehmen im Großherzogtum gegründet. Grundlage für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Sachverhalte in Luxemburg ist das Luxemburger Arbeitsgesetzbuch sowie die Luxemburger Rechtsprechung. Abweichungen zum deutschen Arbeitsrecht gibt es in vielen arbeitsrechtlichen Regelungsfeldern. Dies gilt u. a. auch für die Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie die Kompensation von Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit.
Die gesetzlichen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit wurden im Großherzogtum jüngst angepasst. Luxemburger Unternehmen können zur Vermeidung von Überstunden entweder einen Arbeitszeitorganisationsplan (POT) aufstellen oder ein Gleitzeitmodell einsetzen. Die Referenzperioden im Rahmen derer Überstunden ausgeglichen werden können, sind gesetzlich geregelt und mit Einführung der Neuregelung verkürzt worden. Darüber hinaus sehen auch Tarifverträge u. U. spezielle Regelungen zur Arbeitszeit vor. Und auch für den Umgang mit und die Entlohnung von Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit hat Luxemburg eigene Regelungen. Hinzu kommen spezielle Aufzeichnungs- und Registerpflichten. Weitere Abweichungen im Vergleich zum deutschen Recht gibt es im Großherzogtum beim Erholungsurlaub und den Sonderurlauben.
Die Veranstaltung „Arbeitsrecht in Luxemburg: Flexibilisierung der Arbeitszeit“ informiert über die in Luxemburg gängigen Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, spezielle Tarifregelungen zur Arbeitszeit sowie über den Umgang sowie die Entlohnung von Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit. Informationen zum jährlichen Erholungsurlaub inkl. Elternurlaub, Mutterschaftsurlaub und Urlaub aus familiären Gründen runden das Programm ab.
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Extern
Christina Grewe
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