- Liegt für die relevante Branche ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag vor, so besteht eine Verpflichtung die tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung zu zahlen.
- Sollte keine Tarifbindung existieren, sind außerhalb eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages die branchenspezifischen tariflichen Vergütungssätze anzuwenden. Diese können bis zu 20 % unterschritten werden.
- Bemisst sich die Vergütung nach einem Tarifvertrag, so kommen dem Auszubildenden auch spätere Tariferhöhungen zugute.
Einen Überblick über die wichtigsten Ausbildungsvergütungen finden Sie unter diesem Link: http://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_2272.htm