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02.12.2019

Ausnahmen vorhanden, aber nicht einheitlich


Dieser Text ist vom 02.12.2019 und könnte inhaltlich veraltet sein.

EIC unterstützt Unternehmen bei Mitarbeiterentsendung in die verschiedenen EU-Staaten

Seit der Umsetzung der RL 2014/67 EU sind Mitarbeitereinsätze in der EU mit teilweise umfangreichen Entsendeauflagen verbunden. Die Entsenderichtlinie soll gewährleisten, dass innerhalb des gesamten EU-Gebietes die jeweils nationalen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen eingehalten werden und dass Sozialdumping aufgrund unterschiedlicher Arbeits- und Sozialstandards vermieden wird. Die aufgrund der abweichenden nationalen Entsendeauflagen entstehende Regelvielfalt innerhalb der EU verkompliziert jedoch oftmals die Abwicklung von EU-Geschäften. Einige Mitgliedstaaten lockern nun ihre Entsendeauflagen.

Vielfalt der Entsendeauflagen erschwert Geschäftsalltag
Bei Mitarbeitereinsätzen innerhalb der EU sind Entsendeunternehmen verpflichtet, im Vorfeld des Einsatzes eine Entsendemitteilung abzugeben, einsatzrelevante Dokumente (Arbeitsverträge, Stundennachweise und Lohnunterlagen) vor Ort bereitzuhalten und einen Ansprechpartner als Kontakt für die Kontrollbehörden zu bestimmen.
Für welche Aktivitäten die vorab genannten Entsendeauflagen Anwendung finden, ist jedoch nationalstaatlich geregelt. So unterliegen beispielsweise in Luxemburg, Frankreich oder Italien Einsätze
ohne Vertragsbindung zu einem Dritten nicht mehr den Entsendeauflagen. In Schweden hingegen sind Einsätze, die sechs Aufenthaltstage unterschreiten, nicht meldepflichtig und Belgien hat zahlreiche Ausnahmen zum Beispiel für Notfalleinsätze, Geschäftsverhandlungen oder auch Einsätze im Rahmen des Montageprivilegs definiert. Und auch bei den Anforderungen an die Dokumente sowie bei den Vorgaben zu der Kontaktperson gibt es zahlreiche nationale Abweichungen. So kann in Belgien ein Ansprechpartner aus der Personalabteilung benannt werden, in Luxemburg, Österreich und Frankreich muss der Ansprechpartner hingegen während des Einsatzes vor Ort sein und in Italien hat die Kontaktperson auch im Nachgang zum Einsatz den Kontrollbehörden vor Ort zur Verfügung zu stehen.
Wünschenswert wären EU-weit einheitlichere Regelungen in Bezug auf die meldepflichtigen Aktivitäten sowie auch in Bezug auf die Dokumente und die Vorgaben zur Kontaktperson. Darüber hinaus ist der Zugang zu Informationen insbesondere über die aus als allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen
anwendbaren Vorgaben in fast allen EU-Ländern problematisch und oftmals nur gegen Entgelt erhältlich. Hier könnte ein Lohnrechner nach Schweizer Vorbild Abhilfe schaffen.

EIC hilft bei Mitarbeiterentsendung
Die EIC Trier GmbH bietet Unternehmen ein maßgeschneidertes Leistungsangebot im Bereich der Mitarbeiterentsendung in Europa. So finden rheinland-pfälzische Entsendeunternehmen online unter
www.eic-trier.de in der Rubrik „Grenzüberschreitende Einsätze in Europa“ Länderleitfäden zu den Entsendeauflagen und den anwendbaren arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften in mehr als 20 europäischen Zielmärkten. Der passwortgeschützte Zugang ist für Rheinland-Pfälzer kostenfrei.
Darüber hinaus bietet das EIC regelmäßig Seminare und Fachvorträge sowie auch individuelle Beratungsgespräche zu den Entsendeauflagen und den arbeitsrechtlichen Schutzvorschiften in unterschiedlichen EU-Ländern an. In Ergänzung hierzu können gegen Entgelt EIC-Inhouse-Schulungen zu einem oder mehreren europäischen Märkten gebucht werden. Hierbei erhalten Unternehmen
eine auf ihr Leistungsportfolio abgestimmte Schulung zum rechtsicheren Umgang mit den jeweiligen nationalen Entsendeauflagen sowie auch zum Risikomanagement. Unternehmen, welche die Entsendeauflagen nicht intern abwickeln möchten, können das EIC-Entsendedienstleistungsangebot
nutzen.
Zurzeit übernimmt das EIC gegen Entgelt die Abgabe der Entsendemitteilung für die grenznahen Märkte Luxemburg, Frankreich und Belgien, aber auch für Dänemark, Österreich und die Schweiz. Weitere
Märkte können auf Anfrage übernommen werden. Problemfälle bei der Umsetzung von Entsendeauflagen meldet das EIC im Rahmen des SME-Feedback regelmäßig an die EU-Kommission.

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