Der
allgemeine Mangel an Transportkapazitäten speziell im Energiesektor
macht
aus Sicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
eine
Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots
erforderlich
, um die
Versorgungssicherheit
in diesem Bereich gewährleisten zu können
. Der LBM Rheinland-Pfalz hat vor diesem Hintergrund
,
ähnlich wie auch in anderen Bundesländern
,
eine Ausnahmegenehmigung erlassen, die bis einschließlich 1.
Januar
2023 Ausnahmen von den Vorschriften des § 30 A
bs
. 3 StVO für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl, Diesel, Kerosin, Benzin) und
Flüssiggas
(
Butan
/Propan) sowie der unmittelbar erforderlichen Lee
r
fahrten zulässt. Bestehende Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten etc.) sind von dieser Ausnahmegenehmigung nicht
betroffen.
Als Grund für die benötigten zusätzliche
n
Transportkapazi
t
ät
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führt die Bundesregierung unter anderem den sogenannten „Fuel Switch“ an, der vermehr bei Kraftwerken und Indus
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rieprozessen zu einer Verdrängung von Gas durch Heizöl oder Flüssiggas führt, verbunden mit einem erhöhten Transportbedarf in diesem Bereich. Auch im Bereich der
Kohle
wird mit einem Zuwachs
der Lieferungen
gerechnet.