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  • 20.09.2022

    Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots

    Der drohende Mangel an Transportkapazitäten hat in Rheinland-Pfalz zu einer Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Energietransporte bis 1.1.2023 geführt.

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    Fax: 0651 9777-505
    ebel@trier.ihk.de

Der allgemeine Mangel an Transportkapazitäten speziell im Energiesektor macht aus Sicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots erforderlich , um die Versorgungssicherheit in diesem Bereich gewährleisten zu können . Der LBM Rheinland-Pfalz hat vor diesem Hintergrund , ähnlich wie auch in anderen Bundesländern , eine Ausnahmegenehmigung erlassen, die bis einschließlich 1. Januar 2023 Ausnahmen von den Vorschriften des § 30 A bs . 3 StVO  für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl, Diesel, Kerosin, Benzin) und Flüssiggas ( Butan /Propan) sowie der unmittelbar erforderlichen Lee r fahrten zulässt.  Bestehende Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten etc.) sind von dieser Ausnahmegenehmigung nicht betroffen.

Als Grund für die benötigten zusätzliche n Transportkapazi t ät en führt die Bundesregierung unter anderem den sogenannten „Fuel Switch“ an, der vermehr bei Kraftwerken und Indus t rieprozessen zu einer Verdrängung von Gas durch Heizöl oder Flüssiggas führt, verbunden mit einem erhöhten Transportbedarf in diesem Bereich. Auch im Bereich der Kohle wird mit einem Zuwachs der Lieferungen gerechnet.

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