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  • Battriegesetz (BattG)

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

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  • Battriegesetz (BattG)

    Die Bundesregierung hat eine Änderung des Batteriegesetzes auf den Weg gebracht. Mit der Novelle sollen eine flächendeckende Rücknahme und hochwertiges Recycling sichergestellt werden. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundestag und Bundesrat zur Befassung zugeleitet, das Gesetz soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Nach dem bisherigen Batteriegesetz sind alle Hersteller von Gerätebatterien verpflichtet, sich an einem Gemeinsamen Rücknahmesystem zu beteiligen, sofern sie nicht selbst ein eigenes Rücknahmesystem betreiben. Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) hat ihre Tätigkeit als Solidarsystem jedoch eingestellt und ist fortan als herstellereigenes Rücknahmesystem tätig. Es soll nur noch herstellereigene Systeme am Markt geben, wie es seit Jahresbeginn bereits der Fall ist. Die bisherigen Regelungen zum Gemeinsamen Rücknahmesystem sollen ersatzlos entfallen.

    Hersteller und Importeure von Batterien müssen seit 2010 in ein öffentliches Melderegister beim Umweltbundesamt eingetragen sein. Wer dort nicht registriert ist, darf in Deutschland keine Batterien neu in Verkehr bringen. Aber nicht nur die eigentlichen Batteriehersteller und -importeure sind davon betroffen, sondern auch diejenigen Unternehmen, die elektrische oder elektronische Geräte herstellen, in die Batterien eingebaut oder eingelegt sind oder denen Batterien beigelegt werden. Auch sie müssen sich beim Umweltbundesamt anmelden, wenn sie selbst Batterien nach Deutschland einführen. Das Geschäftsfeld Elektromobilität wird den Kreis der betroffenen Unternehmen weiter vergrößern.

    Neben der Meldepflicht brachte das Gesetz weitere Änderungen mit sich, so z.B. erweiterte Kennzeichnungs- und Hinweispflichten und das Verbot von Cd-haltigen Batterien.

    Hier gelangen Sie zum BattG-Melderegister:
    https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/authenticate.do

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