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  • Befragung der Europäischen Kommission zum Versicherungsschutz für Dienstleister

  • Foto: Ulrich Schneider
    Ausbildung

    Ulrich Schneider

    Tel.: 0651 9777-301
    Fax: 0651 9777-305
    schneider@trier.ihk.de

Die Europäische Kommission führt zurzeit eine Kosultation zum Versicherungsschutz für Dienstleister durch. Mit Hilfe der Ergebnisse möchte die Kommission Probleme im Bereich des Versicherungsschutzes für die Erbringer vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen eruieren.
Wir bitten Sie als Erbringer grenzüberschreitender Dienstleistungen den kurzen Fragebogen auszufüllen. Über den nachfolgenden Link erreichen Sie den Fragebogen.

http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=tempinsurance&lang=de

Hintergrund:

Die Kommission hat in ihrer Umsetzungsmitteilung zur Dienstleistungsrichtlinie vom Juni 2012 u. a. ausgeführt:
"Die Kommission wird die Entwicklung von Maßnahmen durch den Versicherungssektor fördern, deren Ziel es ist, Dienstleistungserbringern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten einen angemessenen Versicherungsschutz zu bieten. Vor allem in mehreren Mitgliedstaaten niedergelassene Versicherungsunternehmen, die Versicherungspolicen anbieten, die auch die Erbringung von Dienstleistungen abdecken, sollten Dienstleistungserbringer versichern, wenn diese grenzüberschreitende Dienstleistungen in diesen Mitgliedstaaten erbringen. Die Kommission wird die mit Hilfe des Versicherungssektors erreichten Fortschritte bis Ende 2013 bewerten. Abhängig davon, ob Fortschritte erreicht wurden oder nicht, wird die Kommission alternative Lösungen, darunter auch Vorschläge für Rechtsvorschriften, in Betracht ziehen."

Wichtig:

Einige der im Gewerberecht besonders regulierten Branchen sind vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen (Bewachungsgewerbe, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Pfandleiher, Automatenbranche). Diese sind daher auch nicht von der Konsultation betroffen.

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