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IHK Trier


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  • 08.03.2023

    Befragung im Rahmen der Evaluation der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021

  • Foto: Jennifer Schöpf-Holweck
    Recht und Organisation

    Jennifer Schöpf-Holweck

    Tel.: (06 51) 97 77-6 01
    Fax: (06 51) 97 77-6 05
    schoepf-holweck@trier.ihk.de

Am 1. Juni 2021 trat die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen in Rheinland-Pfalz in Kraft. Damit wurde in Rheinland-Pfalz erstmals eine Möglichkeit zur wirksamen Überprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen eines strukturierten Nachprüfungsverfahren geschaffen.

Nach § 12 der Landesverordnung sollen die Anwendung und Auswirkungen der Bestimmungen über das Nachprüfverfahren nach §§ 1 und 2 und den §§ 4 bis 11 der Landesverordnung bis zum 30. Juni 2023 durch das zuständige Ministerium überprüft werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Evaluierung ist die Befragung der Personengruppen, welche an einem Nachprüfungsverfahren beteiligt sein können. Daher möchten wir Sie bitten, diesen Fragebogen auszufüllen und bis spätestens zum 7. April 2023 an uns zurückzusenden.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme an der Befragung freuen.

Bitte beachten Sie insoweit auch die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO zum Fragebogen.

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