Bis 31.12.2022 erkennt die IHK Trier folgende, im Vereinigten Königreich ausgestellte, Nachweise an:
- Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung, die den Ursprung im Vereinigten Königreich, in der EU und/oder in einem EU-27-Mitgliedsstaat ausweist (auch ohne Bestätigung durch eine berechtigten Stelle);
- Erklärung eines im Vereinigten Königreich ansässigen Herstellers, dass die Ware im eigenen Betrieb hergestellt wurde.
Diese Übergangsregelung bezieht sich ebenso auf Erklärungen-IHK mit
Ursprungsnennung "United Kingdom" oder "GB", die innerhalb der EU-27 ausgestellt
werden.