Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie hat das BMVI den für das Güterkraftverkehrsgesetz zuständigen Behörden nahegelegt, zur Vermeidung etwaiger Engpässe bei der Beförderung versorgungsrelevanter Güter, den Werkverkehr betreibenden Unternehmen, die Beförderung folgender versorgungsrelevanter Güter möglichst schnell zu ermöglichen:
Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebens- und Futtermittel, zwischen Produktions-, Lager- und Verkaufsstäten; Güter zur medizinischen Versorgung sowie zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie (insbesondere auch Produkte zur Analyse der Infektion, infektionsrelevante Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel u. ä.) oder Treibstoffe.
Soweit die vom BMVI vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachungen und Beschleunigungen durch die zuständigen Behörden praktiziert werden und hierauf beruhend güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnisse erteilt werden, sollen diese bis zum 30.09.2020 befristet und ggf. mit Auflagen versehen werden. Befristung und Auflagen können entfallen, sobald und soweit der Antragsteller den Nachweis erbracht hat, dass die rechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt wurden.
Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Vereinfachungen finden Sie in der Mitteilung des BMVI unter Downloads
Standortpolitik
Wilfried Ebel
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