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IHK Trier


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  • 27.03.2020

    Corona-Krise: Italienverkehr - Hinweis auf neue Regelung

    (Regelung wurde vorerst bis zum 13. April verlängert)

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    Fax: 0651 9777-505
    ebel@trier.ihk.de

Neue Bestimmungen für die Einreise von LKW-Fahrern nach Italien

Für Fahrer ausländischer Transportunternehmen (mit Firmensitz außerhalb Italiens) besteht die Pflicht, bei der Einreise in das italienische Staatsgebiet eine Selbsterklärung auszufüllen (NEUE VERSION ). Ein Aufenthalt von 72 Stunden auf dem Staatsgebiet ist erlaubt, in Ausnahmefällen kann er um weitere 48 Stunden verlängert werden, wobei eine zusätzliche Selbsterklärung ausgefüllt werden muss. Wird diese Zeit überschritten, muss sich der Fahrer für 14 Tage in Quarantäne. ACHTUNG: jede Einreise muss VORWEG beim zuständigen Sanitätsbetrieb gemeldet werden! Für die Einreise über Südtirol muss ein neues Webformular ausgefüllt werden. Für den internationalen Güterverkehr bleibt die Aussetzung des Sonn-und Feiertagsfahrverbots bis auf weiteres bestehen.

Das Regierungskommissariat für die Provinz Bozen hat am 18. Mai 2020 mitgeteilt, dass am 21. Mai 2020ein Fahrverbot auf der Brennerautobahn in Richtung Norden, von Sterzing bis zur Brennerstaatsgrenze, für alle Gütertransportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t besteht.
Regelungen für zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung auf der Brennerautobahn unterwegs befindliche Fahrzeuge sowie Ausnahmeregelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden  Verfügung.

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