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  • 01.07.2020

    Corona-Überbrückungshilfen: Das müssen Sie wissen

    Unternehmen mit hohen Umsatzverlusten erhalten bis zu 150 000 Euro für drei Monate

  • Foto: Raimund Fisch
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Raimund Fisch

    Tel.: 0651 9777-520
    Fax: 0651 9777-505
    fisch@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.07.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Die Coronakrise beutelt viele Branchen weiterhin deutlich. Bei einigen ruhen die Geschäfte zu einem großen Teil oder gar weiterhin komplett – dazu zählen Betriebe aus der Veranstaltungslogistik und dem Catering, Schausteller, Clubs und Bars, Reisebüros und Busunternehmen. Gleichzeitig müssen viele hohe Ausgaben für Hygiene-Vorkehrungen schultern. Mit dem neuen Konjunkturpaket des Bundes erhalten besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen weitere, dringend nötige Überbrückungshilfen. Ein unbürokratischer, digitaler und schneller Beitrag zur Sicherung ihrer Liquidität – und damit ihrer Existenz.  

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, die nicht aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds schöpfen können und die ihre Geschäftstätigkeit wegen der Coronakrise anhaltend komplett oder wesentlich einstellen mussten. Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, werden der November und Dezember 2019 zum Vergleich herangezogen. Der Antragsteller darf sich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben. Die Anträge müssen bis zum 31. August 2020 gestellt werden – über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.  

Wie hoch sind die Leistungen?
Das Bundesprogramm gewährt Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen zu den betrieblichen Fixkosten. Je höher die Umsatzeinbußen sind, desto mehr Kosten werden übernommen: 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 50 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von 50 bis 70 Prozent und 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von 40 bis 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Falle einer Überkompensation muss ein Unternehmen diese zurückzahlen. Die maximale Förderung beträgt 150 000 Euro für drei Monate, und zwar Juni bis August. Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten maximal 9000 Euro für drei Monate, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15 000 Euro für drei Monate. Diese Summen können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.

Welche Kosten sind förderfähig?
Fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten wie Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räume, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen. Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig. Außerdem zählen unter anderem Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Grundsteuern, Versicherungen, Kosten für Auszubildende und mehr zu den förderfähigen Kosten. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig. Provisionen, die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern wegen Corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben, sind den Fixkosten gleichgestellt.

Welche weiteren Hilfen gibt es?

Zu den steuerlichen Vergünstigungen zählen die Ausweitung des Verlustrücktrags, die Senkung der Mehrwertsteuersätze und die degressive Abschreibung von Investitionsgütern. Konkret können Unternehmen in diesem Jahr Verluste wegen der Coronakrise sofort mit den 2019 erzielten Gewinnen verrechnen.
Betriebe, die ihr Ausbildungsplatz-Angebot im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Vertrag eine Prämie von 2000 Euro. Wer das Angebot erhöht, erhält für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3000 Euro.


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