Wie die Generalzolldirektion (GZD) am 30.03.2020 mitgeteilt hat, werden die Erleichterungen für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie unmittelbar und erheblich negativ betroffen sind, über den 31.03.2021 hinaus bis zum 30.06.2021 verlängert. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Stundung bestimmter Steuerarten, z.B. der Einfuhrumsatzsteuer, der Energiesteuer, Stromsteuer und bestimmte Verbrauchssteuern.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren für Steuerstundungen unter www.zoll.de.
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Gudrun Wewering
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