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IHK Trier


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  • 01.07.2021

    Coronakrise: Was und wer Ihnen jetzt hilft

    IHK-Hotline und Digiboost stark nachgefragt – Überbrückungshilfe III bis Ende August beantragen

  • Foto: Raimund Fisch
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Raimund Fisch

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    Fax: 0651 9777-505
    fisch@trier.ihk.de

    Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

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Dieser Text ist vom 01.07.2021 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Vom Soloselbstständigen bis zum mittelständischen Unternehmen: Die Corona-Hotline der IHK Trier unterstützt seit Monaten Unternehmen mit Informationen über die Fördermöglichkeiten in der Pandemie. Insgesamt registrierte die Kammer im ersten Quartal 2021 knapp 900 Anrufe. Im Wesentlichen ging es hierbei um die November-/Dezemberhilfe und die neue Überbrückungshilfe III. Auch unsere Dienstleistungs- und Handelsexperten erreichten zu Beginn des Jahres mehr als 200 Anrufe aus der Branche.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen Fragen wie: Wann darf ich meinen Betrieb wieder öffnen? Wie viele Kunden darf ich auf einmal in mein Geschäft lassen? Müssen Termine vereinbart werden? Welche Fördermittel gibt es speziell für die Dienstleistungsbranche oder den Handel?
Sehr großes Interesse zeigten unsere Unternehmen auch am neuen Digiboost-Förderprogramm des Landes. Sie erhalten hierüber Zuschüsse, um sich digitaler aufzustellen – unabhängig von der Branche. An vier Webinaren dazu nahmen mehr als 400 Betriebe teil. Daneben erreichten die Kammer rund 300 Anfragen per E-Mail und Telefon.
Auch zum Thema Testen beantwortete die IHK zahlreiche Fragen. Die IHKs im Land haben dazu eine Online-Übersicht erstellt. Bei der Beschaffung von Tests hilft der bundesweite IHK-ecoFinder. Und die IHK Trier hat eine Liste mit regionalen Anbietern zusammengestellt.

Das sind die neusten Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen:
 
Überbrückungshilfe III: Die Fixkostenerstattung der ÜH III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird auf bis zu 100 Prozent erhöht. Junge Unternehmen sind bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 (bisher 30. April 2020) antragsberechtigt. Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert. Die Förderhilfen für Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen wurden wie folgt erweitert:
 
Digitalisierung: Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts zur Umsetzung von Click-and-Collect- oder Click-and-Meet-Konzepten, Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen, neue Investitionen in Social-Media-Aktivitäten, Weiterbildung zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen, Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen, Entwicklung oder Anpassung einer App für die Kundenregistrierung.

Hygiene: Anschaffung mobiler Luftreiniger, Nachrüstung stationärer Luftreiniger, Anschaffung mobiler Raumteiler, Schulung zu Hygienemaßnahmen, nicht-bauliche Vorhaben zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter,
Einmal-Artikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen (Schnelltests, Desinfektionsmittel, Schutzmasken), Abtrennungen, Trennwände und Plexiglas, Teilung von Räumen, Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände, Umrüstung auf kontaktlose Türschließanlagen, bauliche Erweiterung des Außenbereichs und Maßnahmen zur Nutzung bei schlechterem Wetter.

Achtung!!! Anträge auf Überbrückungshilfe III können nur noch bis zum 31. August 2021 gestellt werden!

Härtefallregelung: Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht und von den bestehenden Hilfsprogrammen nicht erfasst sind, können Anträge auf Härtefallhilfen stellen. Diese müssen wie die Überbrückungshilfe von prüfenden Dritten eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) von 2000 bis 100 000 Euro.
Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können hier für jeden Monat beantragt werden, in dem das Unternehmen wegen eines Härtefalls keinen Antrag auf Überbrückungshilfe und/oder November- und Dezemberhilfe konnte.
Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100 000 Euro nicht übersteigen.  Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021. Anträge können seit Mitte Mai 2021 gestellt werden.

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