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01.05.2020

Das Homeoffice-Experiment


Dieser Text ist vom 01.05.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Corona-Pandemie bietet auch Chancen – etwa bei der Digitalisierung der Arbeitswelt

Das gab es noch nie: Millionen von Menschen wurden aufgrund der Corona-Pandemie von jetzt auf gleich von ihren Arbeitgebern ins Homeoffice geschickt. Oder die Beschäftigten konnten gar nicht mehr zur Arbeit kommen, weil ihr Unternehmen in einem Grenzgebiet ansässig ist und sie auf der anderen Seite wohnen – plötzlich abgeschnitten. 
Die Umstellung verlangt allen Beteiligten viel ab. Die Mitarbeiter sind nicht nur als Angestellte ihrer Firmen gefordert, sondern oft auch als Aushilfslehrer für ihre Kinder. Die Unternehmer müssen sich gleichzeitig um technische Ausstattung, Datenschutz, Kommunikation zwischen Chef und Mitarbeitern, Kontrolle der Arbeitszeit und Versicherungsschutz kümmern. „Das sind Herausforderungen, die aber auch große Chancen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bergen“, ist Kirsten Frohnert, Projektleiterin des Netzwerkbüros „Erfolgsfaktor Familie“, überzeugt.  

Viele Homeoffice-Newcomer tun sich schwer
Wer frühzeitig, wie etwa viele Softwareentwickler, Strukturen für mobiles Arbeiten geschaffen und erprobt hat, hat den Umzug ins Homeoffice oft reibungslos gemeistert. Schon vor der Krise hatten die Mitarbeiter zu Hause Notebooks ihres Arbeitgebers – und gesicherte Leitungen. Viele Unternehmer, die gleichzeitig mit flexiblen Arbeitszeitmodellen familienfreundliche Strukturen etabliert haben, profitieren jetzt zudem von einem großen Zusammenhalt ihrer Teams. 
Auf der anderen Seite tun sich viele Homeoffice-Newcomer schwer. Das fängt bei der Technik an: Schwache Datenleitungen, fehlende Rechner und mangelnde Arbeitsspeicher stellen die Unternehmer vor große Aufgaben. Diese Zielgruppe hat das Bundeswirtschaftsministerium im Blick. Das BMWi erstattet mit seinem Förderprogramm „go-digital“ kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten für die Beratung durch ein vom Ministerium autorisiertes Unternehmen. Durch eine sehr kurzfristige Bewilligung der Mittel, soll auch beim Einrichten der mobilen Arbeitsplätze geholfen werden.  
Kopfzerbrechen bereitet die Hauruck-Umstellung vor allem auch Datenschützern. Denn viele Mitarbeiter arbeiten mit ihrer eigenen Hardware für das Büro – ohne Firewall, ohne Virenschutz. Gleichzeitig boomt E-Commerce, allen voran der Kauf von Baumaterial, Gartenbedarf, Spielwaren und Kosmetik. Für Cyberkriminelle sei das Coronavirus wie vorgezogene Weihnachten, warnen Experten. Schon vor der Krise hatten die Cyberattacken stark zugenommen. Laut Bitkom, dem Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, waren im Jahr 2019 rund 75 Prozent der befragten Unternehmen von Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage betroffen, zwei Jahre früher waren es erst 53 Prozent (siehe Kasten).  

Unternehmer werden kreativ
Trotz aller Herausforderungen wollen sich viele Unternehmer nicht in ein künstliches Koma versetzen lassen und steuern kreativ gegen: Einzelhändler ohne Onlineshop haben telefonische Bestellhotlines geschaltet und liefern kostenlos. Der exklusive Einrichter berät via Videocall und verkauft so doch noch das ein oder andere Stück. Reiseveranstalter schicken ihre Kunden auf virtuelle Touren. Ein Optiker hat den deutschlandweit ersten Online-Sehtest entwickelt. Ein Computer-Shop holt den defekten Rechner zuhause ab und bringt ihn auch zurück. Fitnessstudios streamen Kurse live auf YouTube.  
Der Digitalisierung, da sind sich viele Unternehmer und Experten einig, werde die Krise einen enormen Schub bringen. Was bis vor kurzem unmöglich erschien, funktioniert jetzt schon ganz gut und immer besser. „Dass mobiles Arbeiten und mobiles Lernen zu Standards werden könnten, schien bislang undenkbar. Jetzt aber werden wie unter einem Brennglas die immensen Potenziale sichtbar, die digitale Technologien grundsätzlich bieten – im Kampf gegen das Virus wie auch in der Reduzierung des Berufsverkehrs und verkehrsbedingter Emissionen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Bei einer Umfrage von Dmexco, der größten Kongressmesse für die Digitale Industrie in Europa, geht das Gros der Befragten (85 Prozent) davon aus, dass das Homeoffice künftig deutlich stärker akzeptiert werde. 
Was vielen fehlt, ist die soziale Nähe. Das finden selbst die Mitarbeiter in jungen, sehr technikorientierten Start-up-Firmen, die mobiles Arbeiten als selbstverständlich empfinden. Gleichzeitig fällt vielen Chefs, die es gewohnt sind, ihre Belegschaft um sich zu haben, virtuelle Führung schwer. Umso wichtiger, dass man in Kontakt bleibt. Und sich gemeinsam den Herausforderungen stellt.

Was das Unternehmen fürs Homeoffice zur Verfügung stellen muss
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alles zur Verfügung stellen, was dieser braucht, um von zu Hause aus arbeiten zu können. Das gilt auch, wenn es im Haushalt genügend Computer gibt. Das Unternehmen kann seine Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, privates Eigentum für die Arbeit zu nutzen. Das sollte im beiderseitigen Interesse auch deshalb vermieden werden, weil sich Daten des Arbeitgebers kaum jemals wieder vom Privatrechner entfernen lassen.
Ein wesentlicher Punkt ist der Schutz der Firmendaten vor unbefugten Zugriffen Dritter (Hacker). Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen, die meist nicht über eine professionelle IT-Sicherheitsabteilung verfügen, gilt: Unternehmensinterne Daten müssen bestmöglich geschützt werden, damit sie nicht in die Hände von Cyberkriminellen fallen. Das Homeoffice ist insofern eine neuralgische Arbeitsumgebung, da die private Internetverbindung der Mitarbeiter meistens schlechter gegen Hackerangriffe geschützt ist als die Leitung des Unternehmens. Daher ist es gerade bei Firmen oder Abteilungen mit sensiblen Daten sinnvoll, wenn der Arbeitgeber jedem einzelnen Mitarbeiter einen VPN-Zugang zur Verfügung stellt. Dadurch werden die Daten verschlüsselt, sodass ein erfolgreicher Hacker-Angriff unwahrscheinlicher wird. Übrigens: Wünscht der Arbeitgeber die Arbeit aus dem Homeoffice, so trägt er auch die Risiken, die sich daraus ergeben. Arbeitet die Belegschaft also von zu Hause aus, so haftet der Arbeitgeber vollumfänglich für Schäden, die durch Hacker-Angriffe entstehen.

Daten gut schützen 
Im Homeoffice kommen aktuell verstärkt private Geräte (eigene PC, WLAN-Heimnetz mit anderen Geräten) für die betriebliche Verwendung zum Einsatz. IT-Experte Martin Wundram, Geschäftsführer der DigiTrace GmbH, gibt Tipps: 
-Der Arbeitgeber muss diese Geräte absichern, indem er die Mitarbeiter über IT-Sicherheitsrisiken informiert sowie moderne Antiviren-Software einsetzt. 
-Der Mitarbeiter sollte auf sichere Passwörter für alle Benutzerkonten achten und auf privaten Geräten keine betrieblichen Daten speichern, erst recht keine mit Personenbezug, ohne dass dies explizit vom Datenschutzbeauftragten geprüft und freigegeben ist.  
-Die Unternehmen müssen den Überblick behalten durch angemessene Ereignisprotokollierung (Logging) und Auswertung der Einträge: Wer hat sich wann per VPN (Virtual Private Network) eingeloggt? Ist ein Login mitten in der Nacht okay oder auffällig? 
-Je mehr auf VPN beziehungsweise externe Einwahl gesetzt wird, desto wahrscheinlicher wird es, dass Benutzerkonten „gekapert” werden. 
Die IHKs informieren regelmäßig über Datensicherheit und unterstützen zahlreiche Initiativen zur Aufklärung. 

Weniger Versicherungsschutz 
Im Homeoffice gelten beim Versicherungsschutz ganz eigene Regeln. Wer dort etwas tut, was nicht in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Einige Beispiele: 
-Wer sich im Homeoffice etwas zu essen oder zu trinken holt und dabei stürzt, ist nicht versichert. (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 2 U 5/15 R)  
-Im Büro ist der Weg zur Toilette gesetzlich unfallversichert. Im Homeoffice gilt diese Regel nicht. (Aktenzeichen: S 40 U 227/18)  
-Wer sein Kind auf dem Weg zur Arbeit in einer Kita absetzt, ist gesetzlich unfallversichert. Wer dagegen auf dem Weg von der Kita zum Heimarbeitsplatz stürzt, ist es laut Bundessozialgericht nicht. (Aktenzeichen: B 2 U 19/18 R)

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