In Luxemburg ist die S.àr.l. die geläufigste Rechtsform. Etwa zwei Drittel der in Luxemburg bestehenden Gesellschaften sind Sociétés à resonsabilité limitée. Auch viele deutsche Investoren entscheiden sich aufgrund der Haftungsbeschränkung in Verbindung mit vergleichsweise unbürokratischen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben für die Rechtsform der S.àr.l. Die rechtlichen Vorgaben rund um die Anforderungen und Aufgaben eines S.àr.l.-Geschäftsführers, aber auch Haftungsfragen und die Bestimmungen zur Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern sind im Luxemburger Gesetz über Handelsgesellschaften geregelt und gestalten sich nicht durchgängig deckungsgleich mit den deutschen Vorgaben. Zudem stellen sich beim Einsatz von Geschäftsführern auch regelmäßig Fragen zur Absicherung im Rahmen einer D&O-Versicherung und sonstigen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung sowie auch Fragen zum Umgang mit sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen.
Das Webinar informiert über die einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Aspekte für Geschäftsführer einer Luxemburger S.àr.l. und beleuchtet ebenfalls die Themen D&O-Versicherung, sonstiger Schutz vor Haftung und Sozialversicherung. Informationen zum S.A. Geschäftsführer fließen in das Webinar mit ein.
Weitere Informationen finden Sie hier
Extern
Christina Grewe
Tel.: (06 51) 9 75 67-11
grewe@eic-trier.de