01.07.2015
Die Geister, die ich rief…
Dieser Text ist vom 01.07.2015 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Standpunkt von IHK-Präsident Peter Adrian
Die einen bezeichnen ihn als Erfolgsmodell. Für andere macht er viele Arbeiten teurer und Minijobs unattraktiv. Die Rede ist vom Mindestlohn, der seit dem Jahreswechsel flächendeckend in Deutschland gilt. Folgt man den Auswertungen der aktuellen Arbeitsmarktzahlen durch das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel, sind ihm in den ersten Monaten des Jahres bundesweit bereits 160 000 Minijobs zum Opfer gefallen.
In unserer Region zahlt ein Großteil der Unternehmen immer schon über dem Mindestlohn. Ein Stundenlohn von 8,50 Euro raubt daher nur wenigen den Schlaf. Zwei Punkte bereiten hingegen fast allen Kopfschmerzen. Erstens: die Auftraggeberhaftung. Laut ihr haften Auftraggeber verschuldensunabhängig dafür, dass auch ihr Auftragnehmer den Mindestlohn zahlt. Der Datenschutz verwehrt jedoch den Einblick in Lohnunterlagen. Wie aber soll dann die Einhaltung dieser Vorgabe erfolgen? Zweitens: die Aufzeichnungspflichten von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit – sowohl für Minijobs und kurzfristig Beschäftigte als auch in bestimmten Branchen für alle Beschäftigten mit einem Monatsgehalt bis 2958 Euro, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Stundenlohn von knapp 17 Euro entspricht! Unhandlich, zeitraubend, praxisfern!
Diese Art der Arbeitsmarktregulierung – die Deutschland übrigens auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingebracht hat – kostet also nicht nur Arbeitsplätze, sondern wartet zudem mit unerfüllbaren und übertriebenen Verwaltungshürden für die deutschen Arbeitgeber auf. Höchste Zeit für die Bundespolitik, endlich aktiv zu werden. Oder um es mit Goethe zu sagen: „In die Ecke, Besen! Besen!“. Wir lassen nicht locker.
In unserer Region zahlt ein Großteil der Unternehmen immer schon über dem Mindestlohn. Ein Stundenlohn von 8,50 Euro raubt daher nur wenigen den Schlaf. Zwei Punkte bereiten hingegen fast allen Kopfschmerzen. Erstens: die Auftraggeberhaftung. Laut ihr haften Auftraggeber verschuldensunabhängig dafür, dass auch ihr Auftragnehmer den Mindestlohn zahlt. Der Datenschutz verwehrt jedoch den Einblick in Lohnunterlagen. Wie aber soll dann die Einhaltung dieser Vorgabe erfolgen? Zweitens: die Aufzeichnungspflichten von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit – sowohl für Minijobs und kurzfristig Beschäftigte als auch in bestimmten Branchen für alle Beschäftigten mit einem Monatsgehalt bis 2958 Euro, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Stundenlohn von knapp 17 Euro entspricht! Unhandlich, zeitraubend, praxisfern!
Diese Art der Arbeitsmarktregulierung – die Deutschland übrigens auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingebracht hat – kostet also nicht nur Arbeitsplätze, sondern wartet zudem mit unerfüllbaren und übertriebenen Verwaltungshürden für die deutschen Arbeitgeber auf. Höchste Zeit für die Bundespolitik, endlich aktiv zu werden. Oder um es mit Goethe zu sagen: „In die Ecke, Besen! Besen!“. Wir lassen nicht locker.