Der entsprechede Verwendungsnachweis muss der ISB rechtzeitig und vollständig bis zum 31.08.2023 vorliegen.
Verwendungsnachweise, die später eingereicht werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
- Die Digitalisierungsmaßnahme muss bis zum 31.05.2023 abgeschlossen sein
- Verwendungsnachweise rechtzeitig und vollständig bis spätestens 31.08.2023 einreichen
- Später eingereichte Verwendungsnachweise können nicht mehr berücksichtigt werden