Um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung der Verordnung zum Schutz vor Entwaldung zu gewährleisten, hat die EU Kommission eine weitere Verschiebung um ein Jahr vorgeschlagen. Start der Regelungen wäre dann der 30.12.2025 für mittlere und große Unternehmen und der 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Das Europäische Parlament und Rat müssen der Änderung voraussichtlich im Schnellverfahren zustimmen, denn bis Dezember, dem bislang geplanten Start für die Verordnung, bleibt wenig Zeit. Im Parlament könnte direkt das Plenum abstimmen, statt zuerst der zuständige Ausschuss. Und Rat und Parlament können die Trilogverhandlungen auslassen, wenn beide den Kommissionsvorschlag ohne Änderungen mittragen.
Weitere Informationen (inkl. neuem Leitliniendokument) unter https://ec.europa.eu.
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