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Motiv: Auf einer EU-Flagge steht im goldenen Sternenkreis das Wort "Corona". Davor sind zusammengerollte Euroscheine nebeneinander aufgestellt. (Foto: bluedesign - stock.adobe.com)
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  • 29.06.2020

    EU-Recovery-Plan: Mit Wiederaufbaufonds durch die Krise

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

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    Fax: 0651 9777-965
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Die Corona-Pandemie hinterlässt in der europäischen Wirtschaft tiefe Spuren: Anfang Mai hat die EU-Kommission für 2020 einen Rückgang des EU-Bruttoinlandsproduktes von 7,5 Prozent vorausgesagt, die OECD im Juni sogar ein Minus zwischen 9 und 11,5 Prozent. Das markiert einen bislang unbekannten Einbruch und könnte in Europa Hunderttausende Unternehmen in ihrer Existenz gefährden. In dieser Situation ist eines klar: Kein EU-Mitglied kommt allein gut aus der Krise heraus. Das gilt in besonderem Maß für Deutschland. Gerade hier sind die exportorientierten Unternehmen über Wertschöpfungsketten stark mit dem Rest der EU-Wirtschaft verbunden: So wickeln sie ganze 60 Prozent ihres Im- und Exportes mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab.

EU-Finanzierung könnte auf 1,85 Billionen Euro steigen

Die EU-Kommission will den negativen wirtschaftlichen Folgen mit einem 750 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds („Next Generation EU“) begegnen. Dessen Geld soll zu zwei Dritteln in Form von Zuschüssen und zu einem Drittel als Kredite ausgezahlt werden. Der EU-Haushalt soll im sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 mit insgesamt 1.100 Milliarden Euro ausgestattet sein. Das ist in absoluten Zahlen weniger als im laufenden Finanzrahmen. Allerdings müssen die verbleibenden 27 EU-Mitglieder diesen Betrag nach dem Austritt Großbritanniens künftig ohne die Briten aufbringen – und zwar zusätzlich zu den finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie. Wiederaufbaufonds und MFR addieren sich zu einem Haushaltspaket von 1,85 Billionen Euro.

Programme müssen Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöhen
Sicher ist: Die 750 Milliarden Euro, die die EU-Kommission am Kapitalmarkt aufnehmen möchte, wären eine finanzielle Zusatzlast für die Mitgliedstaaten, die sich nicht in wenigen Jahren abtragen ließe. Deshalb sind die damit geplanten Finanzhilfen nur dann gerechtfertigt, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit der EU tatsächlich steigern. Das will die Kommission durch verbindliche Vorgaben erreichen. So erhält nur derjenige Geld, der ihre haushalts- und wirtschaftspolitischen Empfehlungen und die zwischen Staat und Kommission vereinbarten Förderregeln umsetzt. Die richtigen Bedingungen („Konditionalitäten“) an die Auszahlung der Mittel zu knüpfen, ist ganz wichtig: Die Unternehmen in Europa brauchen im internationalen Wettbewerb mit anderen Weltregionen einen Schub bei der Infrastruktur und in den Bereichen Digitalisierung, Forschung und Innovation. Nur so bleiben europäische Produkte konkurrenzfähig.

Ausrichtung auf strategische EU-Interessen und schnelle Umsetzung notwendig
Es kommt vor allem darauf an, dass die enormen Recovery-Mittel die Wirtschaftskraft der EU dauerhaft steigern. Dabei ist es eine große Herausforderung, jeweils die Vereinbarkeit nationaler Investitionen mit den wirtschaftspolitischen Schwerpunkten der EU sicherzustellen. Vor allem für die Zuschüsse, das „geschenkte“ Geld, ist diese Forderung angemessen. Auch das Volumen sollte – im Hinblick auf die Umsetzungskapazitäten in den einzelnen Mitgliedstaaten – noch einmal geprüft werden. Denn die Maßnahmen eines echten Konjunkturpaketes müssen schnell umgesetzt werden. Je länger die Implementierung dauert und je stärker sich die Mitgliedstaaten aus eigener Kraft wirtschaftlich erholen, desto weniger ließe sich dieser immense Mitteleinsatz rechtfertigen. Und desto wichtiger wird es, das Recovery-Geld investiv einzusetzen – für einen wirtschaftlich erfolgreichen Binnenmarkt und die Menschen in Europa.

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