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Motiv: EU Verpackungsrichtlinie (Foto: Evren Kalinbacak)
(Foto: Evren Kalinbacak)
  • 05.09.2024

    EU-Verpackungsrichtlinie hat Einfluss auf Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten.

Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die EU-Kommission am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Bis diese Regelung beschlossen und in Kraft tritt, kann jedoch noch mehr als ein Jahr vergehen. Seit der letzten Auflage der Broschüre (30.07.2023) hat es weitere Änderungen gegeben, die eine Aktualisierung dieser Broschüre notwendig machten. Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, können wir leider keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.

Die DIHK beantwortet die Fragen: Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen? Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich? Welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen gibt es?

Einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas erhalten Sie in der DIHK-Verpackungsbroschüre unten im Download.

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