Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten.
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die EU-Kommission am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Bis diese Regelung beschlossen und in Kraft tritt, kann jedoch noch mehr als ein Jahr vergehen. Seit der letzten Auflage der Broschüre (30.07.2023) hat es weitere Änderungen gegeben, die eine Aktualisierung dieser Broschüre notwendig machten. Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, können wir leider keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.
Die DIHK beantwortet die Fragen: Wer unterliegt den
verpackungsrechtlichen Bestimmungen? Welche Verpackungen fallen in den
Anwendungsbereich? Welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen
gibt es?
Einen Überblick über die jeweiligen
Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen
Staaten Europas erhalten Sie in der DIHK-Verpackungsbroschüre unten im Download.
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
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