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  • 24.04.2023

    EU - Zollaussetzungen/-Kontingente ab 2024

    Unternehmen können Einwände bis Anfang Juni einreichen

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten (ZA/ZK) hat das BMWK informiert, dass nunmehr die "nationale Vorprüfung" der deutschen Anträge zur Verhandlungsrunde über ZA/ZK und Änderungen, die zum 01.01.2024 in Kraft treten sollen, beginnt.

Eine unverbindliche Übersichtsliste der in diese Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge wurde von Seiten des BMWK unter der Rubrik „AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen“ veröffentlicht. Die in dieser Liste enthaltenen Angaben, insbesondere die Warenbezeichnungen, sind vorläufig und werden erforderlichenfalls geändert bzw. fortgeschrieben.

Unternehmen werden gebeten, wirtschaftliche Einwände bis Anfang Juni beim BMWK einzureichen (an: buero-VA5@bmwi.bund.de). Das hierfür vorgesehene Formular ist neben weiteren Erläuterungen zum Verfahren unter https://www.bmwk.de/ zu finden. Eine Kontaktaufnahme wird auch dann empfohlen, wenn Wirtschaftsbeteiligte – z. B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.

Für bestehende Maßnahmen endet die Frist für wirtschaftliche Einwände bereits Anfang Mai 2023.

Kontakt für Rückfragen:

Heinz-Jürgen Zilg
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat V A 5
Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente
Telefon: 0228 615 - 3964
E-Mail: Heinz-Juergen.Zilg@bmwk.bund.de
Internet: https://www.bmwk.de


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