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  • 15.10.2021

    Einfuhren von Wein aus Südafrika

    Zoll informiert über Ablehnung der Präferenzbehandlung bei Ursprungserklärungen des südafrikanischen Department for Agriculture, Forestry and Fisheries (DAFF).

  • Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    Fax: 0651 9777-205
    lex@trier.ihk.de

Das Department for Agriculture, Forestry and Fisheries (DAFF) fertigt über die Datenbank Wine Online "Ursprungserklärungen" aus, die nach hier vorliegenden Erkenntnissen bei der Einfuhr von südafrikanischem Wein als Präferenznachweise verwendet werden.
Gemäß den im Warenhandel mit Südafrika geltenden ursprungsrechtlichen Bestimmungen erhalten Ursprungserzeugnisse Südafrikas bei der Einfuhr in die EU die Begünstigungen dieses Abkommens, sofern die Ursprungserklärung vom Ausführer auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier abgegeben wird. Die vom DAFF auf einem separaten Papier ausgefertigten "Ursprungserklärungen" entsprechen nicht diesen Anforderungen und stellen somit keine gültigen Präferenznachweise dar.
Den Einführern wird empfohlen, nachträglich ausgefertigte/ausgestellte Präferenznachweise (Ursprungserklärungen/Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1) vorzulegen und die Präferenz im Rahmen des Erstattungsverfahrens zu beantragen. Vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung über die Behandlung von bereits erfolgten Wareneinfuhren, denen im Rahmen der Einfuhrabfertigung o.a. "Ursprungserklärungen" des DAFF ebenfalls zu Grunde lagen, empfiehlt es sich vorsorglich ebenso, nachträglich ausgestellte Präferenznachweise zu besorgen.

Quelle: Zoll online - Warenursprung und Präferenzen - Einfuhren von Wein aus Südafrika

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