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  • Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Sauer

  • Foto: Hanna van de Braak
    Ausbildung

    Hanna van de Braak

    Tel.: 0651 9777-360
    Fax: 0651 9777-305
    vandebraak@trier.ihk.de

Thema / Vorhaben

Einschränkung des Gemeingebrauchs an der Sauer

Schlagworte

Einschränkung Gemeingebrauch Sauer, Gesetzesänderung, Wassergesetze, Freizeitnutzung, Tourismus

Betroffene Unternehmen

Tourismus

Beschreibung

Die Sauer ist auf weiten Strecken wegen ihres naturnahen Gewässerlaufs sowie der Schönheit der Uferlandschaft für Kanuten sehr attraktiv. Demzufolge besteht auch schon seit Jahrzehnten ein erheblicher Nutzungsdruck.
 
Die seit dem Jahr 1994 geltenden Regelungen zum Befahren der Sauer mit Kleinfahrzeugen wie Kanus, Kajaks, Schlauchbooten etc. sind aus fachlicher Sicht jedoch nicht mehr geeignet, das Ziel eines wirksamen Schutzes der Gewässerökologie sowie der Flora und Fauna im Uferbereich sicherzustellen. Deshalb haben sich das Land Rheinland-Pfalz und das Großherzogtum Luxemburg bereits vor längerem entschieden, auf Basis aktualisierter Sachverständigengutachten hierfür neue einheitliche Regelungen zu treffen.
 
Auf Grundlage der gemeinsam abgestimmten Eckpunkte für eine Regelung führt die SGD Nord als nach dem Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz zuständige obere Wasserbehörde ein Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Sauer durch. Parallel dazu treffen die zuständigen luxemburger Behörden eine gleichlautende Regelung auf Grundlage des luxemburgischen Wasserrechts.
 
Der interessierten Öffentlichkeit stehen die wesentlichen Dokumente zur Einsicht und zum Download zur Verfügung
 
Das Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz schreibt für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs kein bestimmtes Verfahren vor. Allerdings ist es erforderlich und auch ein Anliegen der SGD Nord, die verschiedenen Belange und Interessen (z. B. Wasserwirtschaft, Naturschutz, kommunale Entwicklung, Sport, Tourismus, Erholung) zu erfassen und in die Abwägung einzubeziehen. Aus diesem Grund wird der aktuelle Entwurf der Verordnung und ihrer Begründung den verschiedenen Interessenverbänden und –vertretern, u. a. auch der Industrie- und Handelskammer Trier, zur Verfügung gestellt und um Stellungnahmen gebeten.
 
Um diese möglichst umfassend zu gestalten, bitten wir Sie um Ihre Einschätzungen/Anmerkungen zur geplanten Rechtsverordnung. Gerne können Sie uns diese auch persönlich mitteilen.

Dokumente und Informationen

https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/wasserrecht-laufende-verfahren/rechtsverordnungen-zur-einschraenkung-des-gemeingebrauchs/einschraenkung-gemeingebrauch-auf-und-an-der-sauer/

Rückmeldefrist an IHK

01.10.2020


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