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15.11.2002

Erneuerbare Energien – reformbedürftiges Fördersystem


Dieser Text ist vom 15.11.2002 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Mehr Kosteneffizienz für besseren Klimaschutz

Aus Sicht der Bundesregierung hat sich das „ Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) grundsätzlich als erfolgreiches Förderinstrument erwiesen, was die Verdopplung des Stromaufkommens aus den geförderten Anlagen in weniger als drei Jahren auf den ersten Blick zu bestätigen scheint. Allerdings hat sich im selben Zeitraum auch das Subventionsvolumen mehr als verdoppelt und beläuft sich im Jahr 2002 auf nahezu 1,4 Milliarden €, die von Energieanbietern und Energieverbrauchern getragen werden. Dringend erforderlich sind nach Auffassung des DIHK neue Förderinstrumente, welche die Kostenexplosion begrenzen und erneuerbare Energien rascher als bisher in die Wettbewerbsfähigkeit führen, um so diese Energiequellen zum wesentlichen Pfeiler einer nachhaltigen Energieversorgung zu machen.

Erneuerbare Energien werden in Deutschland schon seit 1991 durch das Stromeinspeisungsgesetz gefördert, das am 1. April 2000 durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) abgelöst wurde. Damit erhalten Stromerzeuger das Recht, ausschließlich aus erneuerbaren Energien produzierten Strom in das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz einzuspeisen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, eine durch das EEG staatlich festgelegte Mindestvergütung an die Erzeuger zu zahlen, wobei sich die Vergütungssätze nach Art der erneuerbaren Energien, nach Größe der Anlagen und bei der Windkraft nach dem Standort unterscheiden. Um (durch regional stark voneinander abweichende Einspeisemengen) unterschiedliche Belastungen zwischen den Netzbetreibern zu verhindern, sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die Energiemengen und Vergütungszahlungen so lange auszutauschen, bis alle den gleichen Anteil regenerativen Stroms und finanzieller Belastung tragen (horizontaler Belastungsausgleich). Sämtliche Energieversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher beliefern, müssen wiederum den EEG-Strom anteilig abnehmen und dafür den im Rahmen des horizontalen Belastungsausgleichs ermittelten Durchschnittspreis bezahlen. Die Energieversorger versuchen schließlich, die Mehrkosten durch Strompreiserhöhungen an die Kunden weiterzugeben.

Ein gesetzlicher Anspruch auf die EEG-Förderung besteht zwar für ein breites Spektrum erneuerbarer Energiequellen. So sind kleine Wasserkraftwerke und Biomasseanlagen ebenso in die Förderung einbezogen wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Anlagen zur Nutzung von Deponiegas, Klärgas und Grubengas sowie Anlagen auf Geothermiebasis. Die einzelnen Energiequellen nehmen jedoch deutlich voneinander abweichende Anteile der Einspeisevergütungen in Anspruch. Knapp 60 Prozent der EEG-Einspeisungen gehen auf die Windenergie zurück, gefolgt von der Wasserkraft (etwa 30 Prozent) und Biomasse (knapp 8 Prozent). Diese Reihenfolge ändert sich, wenn man sämtliche Einspeisungen aus erneuerbaren Energien betrachtet (zirka 55 Prozent Wasserkraft und 32 Prozent Windenergie), da einige regenerative Energieanlagen, insbesondere große Wasserkraftanlagen, von der EEG-Förderung ausgeschlossen sind. Photovoltaikanlagen tragen trotz eines deutlichen Zubaus nur zu einem verschwindend geringen Teil zu den EEG-Einspeisungen bei.

Kostenträchtiger Boom der Windräder

Die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf heute zirka sieben Prozent ist vor allem auf den Boom der Windkraft zurückzuführen. Die rasante Entwicklung der Windkraft – Verdreifachung der installierten Windkraftleistung von 1998 bis 2001 – führt aber gleichzeitig zu erheblichen Belastungen für die Stromverbraucher, die in den kommenden Jahren noch enorm zunehmen werden. Die spezifischen Mehrkosten durch das EEG belaufen sich nach Angaben des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft im Jahr 2002 auf 0,25 – 0,31 Ct/kWh, abhängig von dem zum Vergleich herangezogenen Marktpreis. Daraus entsteht ein Subventionsvolumen von nahezu 1,4 Milliarden €, dass sich voraussichtlich bis 2005 auf etwa 1,7 Milliarden € steigern wird.

Die Einspeisungen aus Windenergie werden sich bis 2005 verdoppeln und drei Viertel der gesamten EEG-Einspeisungen ausmachen. Durch den Einsatz von leistungsstarken Offshore- Anlagen, wie er von der Bundesregierung geplant wird, und den damit einhergehenden höheren Kosten als auf dem Festland, könnte dann eine Mehrbelastung von etwa 30 Prozent für die Verbraucher anfallen. Solche Mehrbelastungen wären insbesondere für energieintensive Unternehmen nicht mehr tragbar. Zu den direkten Mehrkosten des EEG kämen noch ein erheblicher Zusatzaufwand für den Netzausbau und deutlich steigende Systemdienstleistungskosten hinzu.

Unzureichende Anreize zur Effizienzsteigerung Der im Juli 2002 vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Erfahrungsbericht zum EEG zeigt, dass manche Anlagen (vor allem Windkraftanlagen) eine Überförderung erhalten, während andere Anlagen trotz massiver Förderung weit von der Wirtschaftlichkeitsgrenze entfernt sind (Photovoltaik- und Biomasse- Anlagen). Hinsichtlich der Windkraftanlagen zeigt der Erfahrungsbericht, dass Preissenkungen mit einer steigenden Zahl produzierter Anlagen kaum noch feststellbar sind und allenfalls noch eine leichte Kostendegression nachzuweisen ist. Es wird zunehmend deutlich, dass die staatlich festgelegten Einspeisevergütungen keine klaren Anreize geben, die Wettbewerbsfähigkeit der Anlagen zu verbessern und eine Anpassung der Fördersätze sowie eine Deckelung der Belastungen für alle gewerblichen Verbraucher dringend notwendig sind.

Am Anfang der Überlegungen zur EEG-Reform sollte die Erkenntnis stehen, dass die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zur Erfüllung energie- und umweltpolitischer Ziele des Staates beitragen soll: Bei der Förderung erneuerbarer Energien muss es also darum gehen, mit den eingesetzten finanziellen Mitteln einen möglichst hohen Zielbeitrag zu einer kostengünstigen, sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung zu leisten. Dies gelingt nur, wenn Wettbewerbsprozesse so umfassend wie möglich genutzt werden, um die technologische Dynamik zu entfesseln und das Wissen der Marktteilnehmer für nachhaltige Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen einzusetzen. Nicht zielführend ist daher die staatliche Festlegung von Garantiepreisen und –mengen für einzelne Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Mehr Kosteneffizienz für besseren Klimaschutz

Niemand kann heute die Frage beantworten, welche Umwandlungstechnik in einigen Jahrzehnten den größten Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu leisten vermag. Der EEG-Erfahrungsbericht gesteht ein, dass derzeit nicht mit Sicherheit festzustellen ist, inwieweit den EEG-Belastungen unter der Berücksichtigung externer Kosten (insbesondere langfristige Klima- und Umweltschäden) gesamtwirtschaftlich positive Effekte gegenüberstehen. Selbst wenn von einer tendenziellen Eignung der erneuerbaren Energien zur Reduktion von externen Kosten und speziell von Treibhausgasemissionen ausgegangen wird, muss das Kosten-Nutzen-Verhältnis des EEG deutlich verbessert werden. Nur dann kann die Förderung der erneuerbaren Energien in einem Vergleich der Optionen zur Reduktion von Treibhausgasemission zur effizientesten Alternative werden.

Schnellere Wettbewerbsfähigkeit durch Ausschreibungskonkurrenz

Nach Auffassung des DIHK sollte mehr Kosteneffizienz bei der Förderung durch Ausschreibungskonkurrenz erreicht werden. Wenn der Staat nur auf die Höhe der Beihilfen Einfluss nimmt und diese im Rahmen eines Ausschreibungswettbewerbs vergibt, werden Staatsinterventionen so gering wie möglich gehalten und dem Wettbewerb größtmögliche Spielräume gegeben. Der leistungsfähigste, nämlich der Einspeiser mit dem geringsten Subventionsbedarf pro Kilowattstunde würde den ersten Zuschlag erhalten. Danach wäre der Einspeiser mit dem nächst höheren Beihilfenbedarf an der Reihe, bis der Beihilfentopf aus dem öffentlichen Haushalt geleert ist. Hierbei muss der Staat nicht über genaue Kenntnisse der Kostenstrukturen verfügen und kann die Entwicklung der einzelnen Stromerzeugungsoptionen dem Wettbewerb überlassen. Vorteile wären so auch eine größere Transparenz der Subventionshöhe, laufende parlamentarische Kontrolle sowie Druck zur Kostensenkung, der wiederum die erneuerbaren Energien herauskristallisiert, die ohne staatliche Unterstützung wettbewerbsfähig werden.

Der Wettbewerb um die Fördermittel sollte nach Ablauf einiger Jahre wiederholt werden, so dass den Anlagenbetreibern eine gesicherte Förderung pro Kilowattstunde nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum zur Verfügung steht. Eine staatlich garantierte Amortisation der Investitionen ist auch bei erneuerbaren Energien mit marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht vereinbar und verleitet zur Abwälzung des Investitionsrisikos auf den Staat. Allerdings sollten diese Ausschreibungsregeln nur für Neuanlagen gelten. Für alle Altanlagen, in die im Vertrauen auf das bestehende EEG investiert worden ist, muss eine Übergangsregelung geschaffen werden.

Anlagen, die noch sehr weit von der Wettbewerbsfähigkeit entfernt sind, müssen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen gefördert werden. Sie würden in Deutschland auch langfristig auf Dauersubventionen angewiesen sein und keine nennenswerten Beiträge zu einer nachhaltigen Energieversorgung leisten. Außerdem sollten Hemmnisse beim Export aller Technologien zur Nutzung regenerativer Energien abgebaut werden, um die häufig günstigeren klimatischen und geologischen Bedingungen im Ausland für einen rascheren Einstieg in Wettbewerbsmärkte zu nutzen. Daher unterstützt der DIHK die vom Bundestag beschlossene Exportinitiative Erneuerbare Energien, soweit hiermit zum Abbau von Informationsdefiziten bei den vorwiegend mittelständisch strukturierten Anlagenherstellern und bei den potentiellen Nachfragern in den Zielmärkten beigetragen wird. Dr. Dieter Kreikenbaum

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