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IHK Trier


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Erste Bewertung und vorläufige Position der IHK Trier zum Bericht der EU-Kommission zur Reform der EG-Weinmarktorganisation (WMO)

•    Abbau der Interventionsmaßnahmen sinnvoll
•    Önologische Verfahren: Tradition sichern ohne Innovationen zu verhindern
•    Deutlichere Absatzförderung europäischer Weine in Drittländern

Die Zielsetzung der Kommission, eine grundlegende Weinmarktreform anzustreben und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinerzeuger und –vermarkter zu erhöhen, Marktanteile zurück zu gewinnen und zugleich vorhandene Vorschriften zu vereinfachen, ist grundsätzlich zu begrüßen.

In ihrer Analyse hat die Kommission zunächst vier Optionen für die Reform in Erwägung gezogen (Status quo mit geringen Anpassungen; Anlehnung an die GAP-Reform; Deregulierung des Weinmarktes; Grundlegende Reform).
Doch in ihrer jüngsten Bewertung kommt die Kommission zum Schluss, dass eine „grundlegende Reform“ bei Beibehaltung einer spezifischen WMO der anzustrebende Weg ist.
Dieser Entscheidung stimmen wir grundsätzlich zu, doch die hierfür vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Detail intensiv zu prüfen.

Rodung
Das 2,4 Milliarden teure Rodungsprogramm für 400.000 ha stellen wir deutlich in Frage, verbraucht es doch mehr als ein Drittel des für fünf Jahre zur Verfügung stehenden Budgets. Dieses Geld fehlt bei anderen Maßnahmen, die der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Markterschließung dienen können.

Anpflanzungsrechte
Die Aufgabe des Pflanzrechtesystems muss hinterfragt werden, da ansonsten eine unkontrollierte Produktionsausdehnung zu befürchten ist. Wir sind sehr für Liberalisierungsmaßnahmen, aber eine Freigabe der Anpflanzungsrechte und ein teures Rodungsprogramm passen nicht zusammen.

Önologische Verfahren
Die Kommission möchte in den Bereich der bereits zugelassenen und traditionell angewandten önologischen Verfahren eingreifen und neue Restriktionen einführen (Einschränkung der Anreicherungsspanne auf 2% oder gar das Verbot der Saccharoseanreicherung).
Dieses lehnen wir strikt ab,
  • da dies die Weinproduktion in vielen europäischen Regionen um 15 bis 25 % verteuert und diese Weine dadurch im Wettbewerb zu den Drittländern schlechter stellt.
  • vor allem auch vor dem Hintergrund weiterer Zugeständnisse zu den in Drittländern zugelassenen önologischen Verfahren.
  • da Weinregionen, in denen die Saccharose erlaubt ist, keine strukturellen Überschüsse kennen.
  • Auch die Einschränkung der Anreicherungsspannen ist zu weitgehend.

Den Vorschlag der Kommission, die Weinbereitungsverfahren zu liberalisieren und dabei die Normen der Internationalen Weinorganisation (OIV) berücksichtigen, unterstützen wir. Dass dabei außerdem die Regelungen für „Exportweine“ an den in den jeweiligen Drittländern zugelassenen Verfahren orientiert werden können, muss noch genauer geprüft werden.

Importierter Most und Verschnitt von Drittlandsweinen
Neu ist auch die Überlegung, in Zukunft innerhalb der EU, die Herstellung von Wein aus Drittlandsmosten und auch den Verschnitt von EU-Weinen und Drittlandsweinen zuzulassen. Aus Wettbewerbsgesichtspunkten sollten wir diese Vorschläge wohlwollend prüfen.
In Drittländern ist es heute bereits üblich, solche weltweit überregionalen Weinverschnitte zu tätigen. Viele der in Deutschland tätigen Sektkellereien und „Produktionsweinkellereien“ (Unternehmen, die nicht nur mit Flaschenweinen Handel betreiben), bedienen den Lebensmittelhandel im In- und Ausland weltweit mit einem großen Sortiment an Weinerzeugnissen aus vielen Erzeugerländern. Von diesen Unternehmen wird erwartet, dass sie möglichst einen Full-Service bieten, kompetent, flexibel und schnell arbeiten und dabei besser als der Mitbewerber sind. Vor diesem Hintergrund ist es zur Sicherung der Produktionsstandorte und der damit verbundenen Arbeitsplätze wichtig, dass Unternehmen, die in der EU ihren Sitz haben, den Weinherstellern in Drittländern auch in der Frage der Weinverschnitte gleichgestellt werden.
Eine klare Kennzeichnungsregelung ist erforderlich: z.B. „Verschnitt aus Weinen der Europäischen Gemeinschaft und aus Drittländern“.
 
Etikettierung / Geographische Angaben
Diese Vorschläge zur Vereinfachung der Etikettierungsvorschriften sind noch erläuterungsbedürftig und müssen weiter geprüft werden. Das gilt auch für die Vorschläge der Kommission, eine bessere Übereinstimmung der EU-Qualitätspolitik mit den internationalen Vorschriften (TRIPs-Abkommen) zu erreichen.
Nach momentanem Diskussionsstand haben wir nicht den Eindruck, dass es sinnvoll erscheint, künftig auf die Weinkategorien der Tafel- und Qualitätsweine zu verzichten und an deren Stelle in „Weine mit geographischer Angabe“ und „Weine ohne geographische Angabe“ zu differenzieren.
Es könnte aber bei einfachen Tafelweinen (ohne engere Herkunftsangabe) durchaus von Vorteil sein, Rebsorten- und Jahrgangsangaben in der Etikettierung verwenden zu können.

Werbung und Informationen
Wir unterstützen die Überlegungen, die auf eine Verstärkung der Maßnahmen zur Stützung des Absatzes europäischer Weine in Drittländern abzielen, um auf diese Weise den Mitbewerbern aus den Neue-Welt-Ländern deutlicher Paroli bieten zu können. Hier müssen die Maßnahmen noch präzisiert und ein möglichst großzügiger finanzieller Handlungsrahmen angestrebt werden.

Marktmaßnahmen
Unterstützen können wir die vorgesehene Abschaffung der Destillationsmaßnahmen.
Eine Weinerzeugung in vorwiegend südeuropäischen Regionen mit Blick der Winzer auf mögliche Interventionsmaßnahmen ist ineffektiv und blockiert strukturelle Anpassungen.
Um nicht eine Blockade der Vorschläge zur WMO von Seiten der Südländer zu provozieren, könnte ein „nationaler Finanzrahmen“ eingesetzt werden. So könnten Rodungsmaßnahmen, Destillationsmaßnahmen, Direktzahlungen, Grünernte oder RTK-Beihilfe seitens der Mitgliedstaaten aus einem EU-Katalog ausgewählt und als förderbare Maßnahmen angeboten werden. Die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten werden auf diese Weise gestärkt, was dem anzustrebenden Ziel einer stärkeren Subsidiarität in der Weinwirtschaft entspricht.

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