Jedes EU-Unternehmen darf Waren exportieren und muss dazu „nur“ die von der EU oder der Bundesregierung aufgestellten Regeln für den Export von Waren beachten. Unternehmen sind jedoch zunehmend gezwungen und gefordert die verschärften Exportkontrollregeln zu beachten. Auch mit Know-how ist sorgsam umzugehen, um keine terroristischen Aktivitäten oder Länder, die sich nicht an internationale Abkommen halten, zu unterstützen.
In diesem Webinar werden systematisch die geltenden Regeln der Exportkontrolle vermittelt und die praktische Anwendung trainiert: Wo finden sich die in die Ausfuhranmeldung einzutragenden Codierungen für ATLAS, welche Bedeutung haben diese und wie sollte die Dokumentation der Exportkontrolle erfolgen?
Referent ist Dr. Thomas Weiß, Osnabrück.
Programm:
- Erläuterung der Grundbegriffe und rechtliche Einordnung
- Ausführereigenschaft
- Die wichtigsten Rechtsvorschriften und ihre Inhalte
- Personenbezogene und länderbezogene Exportkontrolle
- Güterbezogene Exportkontrolle
- Umschlüsselungsverzeichnis und weitere Hilfsmittel
- Ausfuhrliste, EG-Dual-Use-VO
- Genehmigungsarten und Hilfestellung des BAFA (Einzelgenehmigungen, Allgemeine Genehmigungen, Sammelgenehmigungen, Nullbescheide, Auskunft zur Güterliste)
- ATLAS-Genehmigungscodierungen