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01.01.2021

Fachkräfte aus dem Ausland: Das gilt ab 2021


Dieser Text ist vom 01.01.2021 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Was Unternehmen wissen sollten, die internationale Kräfte beschäftigen möchten

Seit März 2020 bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) einen erleichterten Zugang für Fachkräfte aus Drittstaaten – so die Theorie. Denn Grenzschließungen, nationale Lockdowns und ein eingeschränkter Betrieb in den deutschen Auslandsvertretungen haben die Neuregelungen deutlich ausgebremst. Dementsprechend bestand im vergangenen Jahr weniger Bedarf, und es sind deutlich weniger Fachkräfte in Rheinland-Pfalz angekommen als erwartet. Das Gesetz vom März wartet also noch auf seine Bewährungsprobe.

Eröffnung der zentralen Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz

Um qualifizierte Fachkräfte schneller und mit mehr Planungssicherheit integrieren zu können, gibt es seit dem 1. März 2020 das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Neu ist, dass ab dem 1. Januar 2021 die neu eingerichtete Zentrale Ausländerbehörde in Kaiserslautern für die Durchführung der beschleunigten Fachkräfteverfahren in ganz Rheinland-Pfalz zuständig ist.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren – Was heißt das genau?
Lässt sich der Arbeitgeber von der Fachkraft bevollmächtigen, kann er eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde abschließen. Mit ihr erhält der Arbeitgeber unter anderem die Zusicherung, dass das Fachkräfteverfahren innerhalb bestimmter Fristen gesteuert wird. Ziel des Verfahrens ist die Optimierung der Prozessschritte zur Erteilung des Visums für die Fachkraft. Für die beteiligten Behörden gelten dann folgende Bearbeitungsfristen:
•    Auslandsvertretung: sechs Wochen für die Erteilung eines Visums zur Einreise
•    Bundesagentur für Arbeit: eine Woche zur Prüfung der Arbeitsbedingungen
•    Zuständige Anerkennungsstelle: zwei Monate in vielen Berufen
Insgesamt soll das Fachkräfteverfahren in der Regel nach höchstens vier Monaten abgeschlossen sein. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde fällt eine Gebühr von 411 Euro an, die an die Ausländerbehörde zu entrichten ist. Darin sind nicht die Kosten für die Anerkennung und die Visumsgebühren enthalten.
Detaillierte Infos zum Verfahren stehen online auf www.make-it-in-rlp.de. Bei Fragen können sich IHK-Mitgliedsunternehmen zur Erstberatung zudem gerne an Fachkräftereferentin Luisa Marx, Telefon: (06 51) 97 77-9 10, marx@trier.ihk.de, wenden.

Westbalkanregelung bis Ende 2023 verlängert

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 einer Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung zugestimmt. Die Regelung wird zum 1. Januar 2021 um drei Jahre bis Ende 2023 verlängert. Für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien ermöglicht die „Westbalkanregelung“ die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland unabhängig von einer formalen Qualifikation (nicht gültig bei reglementierten Berufen), insofern ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Tätigkeiten in der Leiharbeit sind ausgenommen. Die Agentur für Arbeit prüft die Verfügbarkeit von einheimischen Kräften (Vorrangprüfung). Die Zahl der Erlaubnisse pro Jahr ist auf 25 000 Menschen begrenzt.

Mit Online-Test zum Siegel „Wir fördern Anerkennung“

Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bietet bereits in Deutschland lebenden Zuwanderern die Chance auf eine qualifikationsadäquate Beschäftigung und gilt gleichzeitig als zentrales Instrument für die Zuwanderung internationaler Fachkräfte aus dem Ausland.
Ende Oktober hat das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Arbeitgebersiegel „Wir fördern Anerkennung“ eingeführt. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Siegel zeichnet Unternehmen aus, die Beschäftigte im Verfahren der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse aktiv unterstützen. Zudem schätzen die Siegelträger Vielfalt in ihren Unternehmen und treiben die Mitarbeiterqualifizierung stetig voran.
Die Bewerbung erfolgt online. In einem dreistufigen rund 15-minütigen Siegelcheck wird abgefragt, wie Beschäftigte im Prozess der Berufsanerkennung begleitet und unterstützt wurden, beziehungsweise auch langfristig unterstützt werden. Potenzielle Siegelträger können sich unter www.siegelcheck.unternehmen-berufsanerkennung.de bewerben.
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in den IHK-Berufen aus Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen erfolgt durch die zentrale Stelle – IHK FOSA (Foreign Skills Approval) – mit Sitz in Nürnberg. Die IHK Trier berät und unterstützt vor Ort. Anerkennungsinteressierte und Unternehmen können sich bei Fragen ebenfalls an Luisa Marx wenden.

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