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Motiv: Frauen und Männer verschiedener Nationalitäten stehen versetzt hintereinander und lächeln  (Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com)
(Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com)

19.04.2022

Fachkräfte gewinnen – auch aus dem Ausland

Vor zwei Jahren ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten – mit besseren Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Fachpersonal aus dem Ausland gewinnen möchten. In Anbetracht des wieder akuter werdenden Fachkräftemangels ist das eine wichtige Stellschraube, um den Bedarf in den Betrieben decken zu können.
Etliche Unternehmen nutzen die mit dem Gesetz neu geschaffenen Möglichkeiten, um Stellen zu besetzen, für die sie bislang keine passenden Kandidatinnen und Kandidaten finden konnten.

FEG erleichtert die Talentsuche im Ausland
In bundesweiten IHK-Umfragen stufen Betriebe aus nahezu allen Branchen und Regionen inzwischen den Mangel an Fachkräften als eines ihrer größten Geschäftsrisiken ein. Da sie ihren Bedarf nicht mehr vollständig nur mit Bewerberinnen und Bewerbern aus dem heimischen Arbeitsmarkt decken können, suchen mehr Unternehmen Talente auch im Ausland. Die Rahmenbedingungen dafür sind mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen FEG verbessert worden. Das Gesetz erweitert die Möglichkeiten der Erwerbsmigration für beruflich Qualifizierte aus Nicht-EU-Staaten. Zentrale Voraussetzung für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist ein von einer zuständigen Stelle in Deutschland anerkannter Berufsabschluss. Für IHK-Berufe ist dies in den meisten Fällen die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA).
In den vergangenen beiden Jahren konnte sich die Wirkung des FEG wegen der infolge der Corona-Pandemie verhängten Reise- und Kontaktbeschränkungen nicht voll entfalten. Nachdem diese weitgehend entfallen sind, zeigt das Gesetz nun Effekte.
  
Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ leistet Unterstützung
„Unternehmen Berufsanerkennung“ ist Ansprechpartner und Wegweiser für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Fragen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Mit seinen Angeboten unterstützt das vom DIHK initiierte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt Unternehmen bei der Nachqualifizierung von Fachkräften im Prozess der Einwanderung.
 
Gezielte Weiterentwicklung des FEG sinnvoll
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war ein wichtiger Schritt, damit Betriebe einfacher Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einstellen können. Erste praktische Erfahrungen aus der Wirtschaft zeigen, dass es weiterentwickelt werden sollte. Dies betrifft etwa die zum Teil strikten Voraussetzungen, die an bestimmte Aufenthaltstitel gestellt werden, Herausforderungen beim Erwerb der deutschen Sprache oder bürokratische Abläufe. Die IHK-Organisation wird bei der Weiterentwicklung die Perspektive der Unternehmen einbringen und Betriebe informieren sowie unterstützen.
 
Hier finden Sie Details zum Anerkennungsverfahren und Informationsmaterial rund um die Chancen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

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