Von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen und Privatpersonen haben nun deutlich mehr Zeit, Anträge auf Fluthilfen zu stellen. Die ursprüngliche Frist vom 30. Juni 2023 wurde nun um drei weitere Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Die IHK Trier begrüßt diesen Schritt, da es vielen Betrieben bislang nicht möglich war, entsprechende Gutachten für die Beantragung zu beschaffen. An erster Stelle stand für viele Betriebe der Wiederaufbau.
"Wir begrüßen die Fristverlängerung ausdrücklich", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Glockauer. Viele Gespräche mit den Betrieben hätten gezeigt, dass die alte Frist zu einem immensen Zeitdruck geführt habe.
Bei Fragen rund um den Wiederaufbaufonds, zur Antragsstellung und sonstigen Förderprogrammen steht das Expertenteam der IHK Trier jederzeit zur Verfügung unter:
Raimund Fisch, (06 51) 97 77-5 20, fisch@trier.ihk.de oder
Kevin Gläser, (06 51) 97 77-5 30, glaeser@trier.ihk.de
Standortpolitik
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