Das am 30. Juni 2019 in Hanoi unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam wurde am 12. Juni 2020 im Amtsblatt (EU) Nr. L 186/3 veröffentlicht. Es tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Nach einer Mitteilung der Europäischen Union, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. C 196/06 am 11. Juni 2020 wird als Nachweis für die Ursprungseigenschaft bei der Ausfuhr nach Vietnam einzig eine Erklärung zum Ursprung eines im REX-System registrierten Ausführers (oder jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6.000 Euro) anerkannt.
In der deutschen Sprachfassung dieser Mitteilung ist zwar eine Erklärung zum Ursprung von "ermächtigten Ausführern" genannt. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Übersetzungsfehler (siehe z.B. in der englischen Sprachfassung "registered exporters").
Nach Art. 19 Abs. 6 des Protokolls Nr. 1 muss der Wortlaut der Erklärung zum Ursprung dem Wortlaut einer Ursprungserklärung gemäß Anhang VI des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen entsprechen.
Weitere Informatione unter www.zoll.de.
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